Frage an Reinhard Grindel von Marvin K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grindel,
Ich habe eine Frage zum neuen Waffengesetz vom 1.4.2008. Das besagt dass das füren von Einhandmesser verboten sei. Ich selber besitze solch ein Einhandmesser allerding ist es ein Rettungsmesser, das mit "Glasmaster" und Gurtschneider augestattet ist. Jetzt meine Frage ich bin Helfer beim Technischen Hilfswerk darf ich das Messer noch bei mir tragen oder ist dies verboten? Da wie der Herr Posselt schon sagte es dient zum "Retten von Menschenleben" .
Sehr geehrter Herr Kunz,
sofern Sie das Messer im Rahmen Ihres Dienstes beim THW tragen, handelt es sich dabei um einen „anerkannten Zweck“, der unter den Ausnahmetatbestand des § 42a WaffG fällt. In dieser Funktion dürfen Sie das Einhandmesser weiter mit sich führen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB