Frage an Reinhard Grindel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Reinhard Grindel
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Frage von Arne L. •

Frage an Reinhard Grindel von Arne L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grindel,

ich beziehe mich auf Ihre Antworten zu den Fragen der Herren Lauer und Konst hier bei abgeordnetenwatch.

Sehen Sie grundsätzlich einen Unterschied zwischen dem hochorganisierten Lobbyismus, der z.B. mit massiver monetärer Unterstützung von einem Energiekonzern auf Abgeordnete und Regierung ausgeübt wird, und dem mehr oder weniger starken Aktivismus, der von schätzungsweise 30 Mio. unbescholtenen, empörten oder verunsicherten, aber eher wenig organisierten Bürgern ausgeht, die sich über ein bestimmtes Gesetz kollektiv ärgern?

Welche interessierten Kreise und Lobbyinteressen meinen Sie, wenn Sie von bewusster Steuerung durch Verbreiten abwegiger Fallkonstruktionen reden? Wer hat ihrer Meinung nach ein Interesse daran, so etwas zu tun und mit welcher Zielsetzung? Absichtliche Zersetzung der Inneren Sicherheit?

Glauben Sie, die hier fragenden besorgten Bürger werden von der Messerindustrie oder von kriminellen Jugendbanden dafür bezahlt, in diesem Forum Fragen zu stellen?

Ich fände es eine Unverschämtheit, wenn Sie den Bürgern zusätzlich zu der massiven Verunsicherung noch unlautere Interessen unterstellten.

Mit freundlichen Grüssen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ludewig,

es wäre eigentlich fair gewesen, wenn Sie den Lesern von abgeordnetenwatch de. zumindest mitgeteilt hätten, dass Sie bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zum Waffengesetz eine Vielzahl von Behauptungen erhoben und Forderungen gestellt haben, die zum Teil unrichtig waren und die von den Berichterstattern der Großen Koalition mit guten Gründen nicht übernommen wurden. Wir haben darüber auch mehrfach entweder direkt oder über den Kollegen Michael Grosse-Bröhmer korrespondiert. Es fällt auf, dass einige wenige Fragesteller auf abgeordnetenwatch de. eine Vielzahl von Abgeordneten mit Fragen zum neuen Waffenrecht konfrontieren. So soll der Eindruck einer großen Empörung über die Gesetzänderung erweckt werden. In Wirklichkeit stecken dahinter nur einige wenige, offenbar von sehr persönlichen Interessen geleitet.

Ich verwahre mich gegen eine gewisse sprachliche Radikalität, etwa wenn sie mir vorwerfen, „unverschämt“ zu handeln. Dieser Begriff ist eher angemessen für Ihre Behauptung, 30 Millionen Menschen würde durch die neue Gesetzgebung verunsichert. Wer soll das sein? Wie kommen Sie auf diese Zahl? Ob es der Deutsche Schützenbund, der Jagdschutzverband, die Waffensammler, das Forum Waffenrecht, die Wohlfahrtsverbände oder die Rettungsdienste sind – niemand trägt die Kritik vor, die sie hier anführen.

Kann es sein, dass die verunsichert sind, die wir als Gesetzgeber meinten? Personen, die leichtfertig mit Waffen in der Öffentlichkeit herumhantieren, was wir gerade zum Schutz der Bevölkerung unterbinden wollten. Mit dem Verbot von Butterfly-Messern ist diese Waffenart fast völlig vom Markt verschwunden. Die innere Sicherheit ist dadurch gestärkt worden. Dass etwa Unternehmen, die solche Messer herstellten, diese Novelle des Waffenrechts ablehnen, kann ich nachvollziehen. Es kann aber nichts daran ändern, dass das neue Waffenrecht gut ist für die Innere Sicherheit und deshalb auch eine breite Mehrheit im Parlament gefunden hat.

Was ich mit abwegigen Fallkonstellationen meine, die offensichtlich in Interforen entwickelt werden, will ich gerne beschreiben. Ein Fragestellter hielt mir vor, dass er ein Einhandmesser brauche, um kleine Kinder auf Spielplätzen zu retten, die sich an einem Seil strangulieren würden. Schließlich müsse er mit der einen Hand das Kind halten, um die Strangulierung abzuwenden, und mit der zweiten Hand dann das Messer einsetzen. So habe er es bereits mehrfach gemacht. Ich frage mich, ob eine solche Konstellation überhaupt denkbar ist, weil ein schlaff durchhängendes Seil mit einem Einhandmesser wohl schwerlich durchschnitten werden kann. Ganz davon abgesehen, dass ich nicht wüsste, auf welchen Spielplätzen heute noch solche Seile im Einsatz sind, mit denen Strangulierungen möglich wären. Die Fälle, von denen zuletzt berichtet wurde, handelten von Kindern, die sich mit ihren Fahrradhelmen strangulierten, nicht aber mit Seilen auf Spielplätzen selbst.

Es bleibt dabei: diese Änderung des Waffenrechts dient der inneren Sicherheit, Verunsicherungen in der Bevölkerung gibt es nicht. Einhandmesser haben im öffentlichen Raum nichts verloren, es sei denn, man verfolgt mit ihrer Benutzung einen anerkannten, insbesondere beruflichen, Zweck. Ich schlage vor, dass man sich auf den einschlägigen Internetforen verabredet, die Kampagne hier auf abgeordnetenwatch.de einzustellen. Die Änderung des Waffenrechts ist gut überlegt, richtig und für die Menschen in unserem Land nur von Vorteil.

Reinhard Grindel