Frage an Reinhard Grindel bezüglich Recht

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Frage von Thorsten W. •

Frage an Reinhard Grindel von Thorsten W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grindel,

vielen Dank für Ihre heutige Antwort.

Was passiert, wenn nächstes Jahr der polizeilichen Kriminalitätsstatistik zu entnehmen ist, dass das die erneute Verschärfung des WaffG NICHT zu einem Rückgang der Messer-Kriminalität geführt hat, was aufgrund der Entwicklungen seit dem Verbot der Butterfly-Messer zu erwarten ist? Wird sie dann wieder aufgehoben?

Warum erhöht sich Ihrer Ansicht nach die öffentliche Sicherheit dadurch, das man statt einem Einhand-Taschenmesser ein feststehendes Messer mit 12cm-Klinge (z. B. verdeckt am Gürtel oder Armholster) trägt?

Mit „die Polizei“ meine ich befreundete Polizisten sowie Polizeibeamte, die auf www.CopZone.de Fragen zum WaffG beantworten. Selbst diesen ist die genaue Bedeutung des „allgemein anerkannten Zwecks“ NICHT klar! Deshalb werden i.d.R. ALLE Einhandmesser pauschal beschlagnahmt. Das Erscheinungsbild des Messer-Trägers scheint wichtiger zu sein, als die Frage, ob er sein Einhandmesser sozialadäquat nutzt. Ist diese – nicht ganz vorurteilsfreie – Auslegung der Polizei als „gerecht“ zu bezeichnen?

Sie behaupten, dass der Gesetzestext klar und eindeutig ist. Warum können dann z. B. weder die Abgeordneten noch die Polizisten die Frage einheitlich beantworten, ob der WEG zu einem „berechtigten Interesse“ ebenfalls zu den Ausnahmetatbeständen zählt? Wenn eine Kreispolizeibehörde noch nicht einmal weiß, was ein Einhandmesser ist ( http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=42915&postdays=0&postorder=asc&start=90 ), wie können Sie dann ernsthaft glauben, dass allen Polizisten die genaue Bedeutung des §42a WaffG klar ist?

Durch den nicht näher definierten „allgemein anerkannten Zweck“ weiß der Bürger beim Verlassen seiner Wohnung NIE, ob sein Tragegrund anerkannt wird, weil dies jeder Polizist anders bewerten kann. Deshalb muß er ganz auf die Einhand-Taschenmesser verzichten. Widerspricht dies nicht dem „Willen des Gesetzgebers“ (Pressemitteilung BMI)?

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Wachter

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Sehr geehrter Herr Wachter,

vielen Dank für Ihre weitere Anfrage vom 26.11.2008.

Schon Ihr Ausgangspunkt ist falsch. Die Kriminalität mit Butterfly-Messern ist massiv zurückgegangen. Zur Verhinderung von ausweichendem Verhalten haben wir die Entscheidungen zu Einhandmessern getroffen. Es versteht sich von selbst, dass wir kein Verbot von Schweizer Messern u.ä. Gebrauchsgegenständen wollten. Diese Maßnahmen werden fachlich evaluiert.

Ich bleibe dabei: das Gesetz ist klar und eindeutig. Stellen Sie Parlamentskollegen keine Fallen, sondern fragen Sie mich. Dann kann ich Ihnen bezogen auf jeden Einzelfall sagen, ob wir es mit einem schützenswerten Interesse zu tun haben, wozu dann natürlich auch der sichere verschlossene Transport des Messers zählt.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB