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• 18.07.2019

(...) Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2002 hätte jedoch ein generelles Verbot des Schlachtens ohne Betäubung aufgrund der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen Tierschutz einerseits und Religions-, und Berufsfreiheit andererseits keinen rechtlichen Bestand. Der § 4a Abs. (...)

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