Frage an Renate Künast bezüglich Soziale Sicherung

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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von René B. •

Frage an Renate Künast von René B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Künast,

von ihrer letzten Antwort war ich gleich doppelt enttäuscht. Sie sind in keiner Weise auf den Kern meiner Frage eingegangen. Vielleicht lag das auch an meiner Fragestellung. Vielleicht habe ich meine entscheidenden Fragen einfach zu gut versteckt. Dann will ich meine Frage also präziser stellen:

Warum haben Sie nicht damals, als Sie Mitglied der Regierung waren, entscheidende Verbesserungen bei Hartz IV gefordert? Warum haben Sie scheinbar kein Interesse dafür gezeigt, wie die Tagesgeld-Sätze berechnet wurden? Waum haben Sie nicht schon damals erkannt, daß mit dem Tagessatz für ein Kind keine vernünftige, gesunde Ernährung erreicht werden kann? Warum haben sie nicht schon damals alles gegen dieses Gesetz unternommen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Herr Becker,

zunächst einmal entschuldigen Sie bitte die sehr späte Antwort auf Ihre Rückfragen.

Renate Künast und mit ihr die Fraktion der Grünen im Bundestag haben - entgegen Ihrer Annahme - entscheidende Verbesserungen bei Hartz IV gefordert. Auch wenn Renate Künast grundsätzlich zu den BefürworterInnen von Reformen auf dem Arbeitsmarkt gehört und den Hartz-Gesetzen zustimmte, hat sie sich doch für entscheidende Korrekturen eingesetzt. In vielen Bereichen der "Hartz-Gesetze" konnten wir Grüne uns jedoch mit unseren Forderungen nicht gegen die SPD durchsetzen. So zum Beispiel bei der Anrechung der Altersvorsorge. Auch halten wir Grüne es für einen Fehler, dass ein flächendeckender Mindestlohn nicht Teil des Reformprogramms wurde.

Sie kritisieren zu Recht, dass die Regelsätze für Kinder so viel niedriger als die von Erwachsenen sind. Ohne den tatsächlichen Bedarf zu prüfen, wurden diese pauschal aus dem Eckregelsatz eines Erwachsenen, allein stehenden Haushaltsvorstandes abgeleitet. Wir Grüne fordern, dass der Bedarf von Kindern und Jugendlichen eigenständig ermittelt und angehoben wird. Selbst die Richter am Bundessozialgericht haben das kürzlich angemahnt. Anders als Erwachsene, sind Kinder noch in der Entwicklung. Dadurch besteht ein besonderer Bedarf von Kindern – etwa für Schulmaterial, Kleidung, Klassenfahrten usw. Dieser wird durch die geltenden Regelsätze nicht abgedeckt.

Heute treten wir für eine Anhebung der Regelleistung des ALG II von 351 Euro auf 420 Euro ein. Zudem sind wir der Auffassung, dass die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik insgesamt reformbedürftig ist. Wir haben hierfür das Konzept der Grünen Grundsicherung entwickelt. Die Grüne Grundsicherung umfasst Teilhabegarantien und Existenzsicherung. Sie besteht gleichberechtigt aus materieller Absicherung und dem Zugang zu fördernden und befähigenden Institutionen und Instrumenten.

Mit freundlichen Grüßen

Janik Feuerhahn
(Referent)

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