Frage an Renate Schmidt bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Renate Schmidt
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Frage von Klaus D. •

Frage an Renate Schmidt von Klaus D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Schmidt,

bei der Abstimmung zum Gesetz: „Rente 67“ haben Sie dafür gestimmt.
Im Artikel 16 dieses Gesetzes geht es um Übergangsregelungen für Betroffene, eine Maßnahmen die dem Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht auferlegt wurde um damit den durch das „Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz – WFG vom 25.9.1996“ benachteiligten Menschen Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Die Betroffenen, durchwegs Leittragende des zweiten Weltkrieges, der kommunistischen Diktatur und des Verlustes ihrer Heimat sind durch diese neue Regelung erneut vor den Kopf gestoßen worden, sie bleiben weiterhin total benachteiligt.
In diesem Zusammenhang sei mir gestattet Sie daran zu erinnern, dass Sie zusammen mit Ihrer damaligen Bundestagskollegin Frau Margot von Rainesse, zu Pfingsten 1998 im großen Schrannesaal zu Dinkelsbühl saßen und dass damals von Ihnen Beiden an die Betroffenen des WFG/96 (diesen wurden ihre Rentenansprüche um 40 % gekürzt, bzw. mit einem Faktor 0,6 versehen) der Appell erging, bei den im Herbst 98 stattfindenden Bundestagswahlen für die SPD zu stimmen – „dann machen wir das Gesetz WFG rückgängig“!.
Bei diesen Wahlen wurde die SPD Regierungspartei, bloß in der versprochenen Sache hat sie nichts getan. Nun hat sich die SPD auch diesesmal, als es eine Gelegenheit gab das Versprechen zu erfüllen gegen uns Leittragende gestellt.
Finden Sie das gerecht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Danielis,

das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelung, wonach nach dem Fremdrentengesetz erworbene Entgeltpunkte bei einem Rentenbeginn nach dem 30. September 1996 um 40 Prozent zu mindern sind, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es hat jedoch das Fehlen einer Übergangsregelung für rentennahe Jahrgänge moniert. Diese Übergangsregelung haben wir nun geschaffen, indem für die Zeit vom 1. Oktober 1996 bis zum 30. Juni 2000 eine stufenweise Absenkung von 100 auf 60 Prozent des FRG-Anteils am Rentenzahlbetrag erfolgt. Ich kann nachvollziehen, dass Ihnen das als Betroffener ungenügend erscheint, bitte Sie aber auch zu verstehen, dass es vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für den Gesetzgeber schwierig ist, anderweitige Regelungen zu treffen.

Ich möchte Ihnen auch gerne noch erläutern, warum ich für die Rente mit 67 gestimmt habe: Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt für die Sozialdemokratie die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Mit der Entscheidung, die Altersgrenze für die Regelaltersrente schrittweise auf 67 Jahre anzuheben, stellen wir das Rentensystem auf eine solide Finanzgrundlage und sichern es auch für künftige Generationen. Diese Politik halte ich für klug und vorausschauend – sie ist unausweichlich.

Die Entwicklungen können im Sinne eines stabilen Rentensystems nur bewältigt werden, wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten: Heutige und künftige Beitragszahler ebenso wie die derzeitigen Rentnerinnen und Rentner, aber auch die von Ihnen angesprochenen Spätaussiedler, die wie andere Gruppen der Bevölkerung auch - einen Beitrag hierzu leisten müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt