Frage an Renate Schmidt bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Renate Schmidt
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Frage von Elisabeth P. •

Frage an Renate Schmidt von Elisabeth P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Es ist leider eben nicht so, dass sich das Seuchenrisiko oder gar mutationen drch die Stallpflicht minimieren lassen.

Jeder Virologe, ja fast jeder Tierarzt, kann Ihnenn bestätigen, dass Viren gerade unter Bedingungen von Enge und Stress in Verbindung mit großen Herden - die in der Massentierhaltung vorherrschen und die durch die Stallpflicht noch ausgeweitet werden! - besonders leicht zu höher pathogenen Formen mutieren. Dies geschieht durch die so genannte Gen-Drift. Die Tiere in den Massentierhaltungen sind durch den Stress, die Unmöglichkeit ihre Verhaltensweisen auszuleben und durch Herz- Kreislaufkrankheiten etc. und Kannibalismus (alle, besonders Gänse im Stall!) so geschädigt, dass Enge und große Herden, die üblich sind, dem Virus freies Spiel lassen.

Die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft bestätigte Ende September einstimmig, dass sie eine Übertragung von Wild- auf Hausgeflügel für sehr unwahrscheinlich hält. Die Zugvogel-These Mettenleiters wurde schon damals von so gut wie allen Ornithologen als unlogisch bewertet. Die Ornithologen lehnen daher auch die Stallpflicht ab und fordern epidemologische Untersuchungen bei Ausbrüchen.

In Deutschland konnten klar die Geschäftsbeziehungen der Firma Wichmann bei den Ausbrüchen nachvollzogen werden. Auch im Ausland war dies oft der Fall (Großbritanien/Ungarn, Russland...). Wie sollten sich die Tiere in Saudi-Arabien angesteckt haben, wo ringsum Wüste ist?
Warum sind immer wieder gerade stark abgesicherte geschlossene Betriebe betroffen? Bei Wichmann (Deutschland) gab es sogar Wildvogel-Vergrämung - und dennoch brach das Virus aus.

Es spricht also viel mehr für die Gefährlichkeit der derzeitigen Strukturen der Massentierhaltung, die die Tiere global handelt und durch die Haltung anfällig macht. Auch eine "Pandemie" könnte hier entstehen!

Auch aus Seuchenschutzgründen ist also ein Ende der Stallpflicht - und ein kritisches Beleuchten der derzeitigen "Geflügelproduktion" Not-wendig!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Petras,

ich habe nie für eine bedingungslose Stallpflicht plädiert. Ich habe lediglich erläutert, dass durch die Neufassung der Geflügelpest-Verordnung ein einheitlicher Rechtsrahmen für das gesamte Bundesgebiet geliefert wird. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass die allgemeine Stallpflicht für immer festgeschrieben wird. Das letzte Wort haben die Behörden der Länder und Kommunen vor Ort. Die kommunalen Fachbehörden können anhand ihrer lokalen und damit individuellen Gefährdungsanalyse entscheiden, wie sie das Aufstallungsgebot umsetzen. Die Stallpflicht ist aber lediglich eine Maßnahme, um vorzubeugen, dass der Virus in die Nutzgeflügelpopulation kommt. Aufstallung bedeutet nicht automatisch, dass das Geflügel in geschlossenen Gebäuden oder gar Käfigen gehalten werden muss. Ebenso ist es möglich, Geflügel unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung mit einer gesicherten Seitenbegrenzung zu halten. Ausnahmen von der Aufstallung sind ebenfalls möglich.

Nicht dass Sie mich missverstehen: Die Aufstallung soll nur dazu dienen, dass das H5N1-Virus nicht so leicht verbreitet wird. Ich plädiere im Übrigen ausdrücklich für eine artgerechte Tierhaltung, denn: Für tierquälerische Haltungsformen gibt es keine Zukunft. In Deutschland sind die Tierschutzstandards, zum Beispiel für Legehennen deutlich höher als in der EU vorgeschrieben. Aber es ist eben leider so, dass der Verbraucher noch immer zu Produkten aus nicht artgerechter Tierhaltung greift. Nur durch ein Umdenken der Verbraucher können wir den Übergang zu einer wirklich artgerechten Tierhaltung schaffen.

Wenn Sie aber weitere so detailliere Fragen zum H5N1-Virus haben, rate ich Ihnen dringend, sich an einen Landwirtschaftspolitiker zu wenden, die haben in diesem Bereich deutlich mehr Detailkenntnisse.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt