Frage an Renate Schmidt bezüglich Familie

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Renate Schmidt
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Frage von Jürgen R. •

Frage an Renate Schmidt von Jürgen R. bezüglich Familie

Ihre Antwort vom 12.12.2007

Sehr geehte Frau Schmidt,

auf der Internetseite des Deutschen Jugendinstituts (DJI), bei welchem Frau Heiliger eine Führungsposition besetzt, wird auch Ihr Name sehr oft aufgeführt (suche: Renate Schmidt). Ob Sie nun diese Person letztendlich kennnen oder nicht, steht ja gar nicht zur Debatte, genauso wie der Einfluß der Politik auf die Presse.
Nun nochmals die Fragen im Detail:
1. Wie finanzieren sich die autonomen Frauenhäuser?
2.Warum wird das Bild der Väter, die ihre Kinder wegen Umgangsboykott seitens der Mutter nicht sehen dürfen, von der Politik verfälscht?
3. Wo sind im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Kinder die Männer (Väter) berücksichtigt, bzw. wer fühlt sich hier für diese zuständig?
4. Warum wird psychische Gewalt seitens der Mütter gegenüber Kindern und Vätern außer Acht gelassen, bzw. nicht als solche geahndet - im Gegensatz zu Gewalt gegen Frauen? Diese Gewaltform ist gleichzustellen mit körperlicher Gewalt!
5. Hat die Politik überhaupt ein tatsächliches Interesse am Wohle des Kindes (und das nich nur in der Weihnachtszeit)?

Bitte um eine Antwort ohne Umschreibungen oder Schuldzuweisungen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Reicherseder
Trennungsväter e.V.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reicherseder,

hier meine Antworten „ohne Umschreibung oder Schuldzuweisung“ (im Gegensatz zu Ihren Fragen):

1. aus eigenen und Spendenmitteln, sowie aus freiwilligen kommunalen Leistungen.
2. Die Politik ist sich sehr wohl bewusst, dass es immer wieder Probleme von Vätern gibt, die trotz zugesprochenem Umgangsrecht dieses nicht ausüben können. Dennoch liegt das nicht in erster Linie an der Gesetzgebung – die ist hier klar – sondern an der Rechtsprechung. Auf diese hat die Politik allerdings keinen direkten Einfluss, was auch gut ist.
3. Im Referat 406 (ein Referat im Bereich Gleichstellung)
4. Jegliche Form von Gewalt – auch nachgewiesene psychische Gewalt, egal, ob sie von Vätern oder Müttern ausgeübt wird – ist justitiabel. Wenn sie zur Anzeige gebracht wir, wird auch ein Gericht darüber entscheiden.
5. Diese Frage ist wohl nur rhetorisch: Natürlich – wie Sie unschwer an den aktuellen politischen Debatten entnehmen können!

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt