Frage an Renate Schmidt bezüglich Familie

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Renate Schmidt
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Frage von ulrike M. •

Frage an Renate Schmidt von ulrike M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,

im November 2007 endete die dreijährige Unterhaltspflicht für seine Ex Freundin und seinem Kind.

Demnach müssten die Zahlungen, ab 2008 nur noch die Allimente beinhalten.

Ändert sich seine Lage nach dem neuen Gesetz und er muss weiterhin auch Unterhalt für seine Ex Freundin bezahlen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Meier,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn der von Ihnen beschriebene Mann per Gerichtsbeschluss auf drei Jahre Unterhaltszahlung für seine Ex-Freundin verpflichtet wurde, und diese Dreijahresfrist bereits Ende letzten Jahres geendet ist, kann seine Ex-Freundin auf Grund der neuen gesetzlichen Regelung keine Nachforderungen mehr stellen. Die neue Regelung sieht vor, dass ein maximal dreijähriger Betreuungsunterhalt gezahlt werden muss. Das bedeutet, wenn dieser Mann zu unbegrenzten Unterhaltszahlungen für seine Ex-Freundin verpflichtet worden wäre, könnte er durch Klage versuchen, dass er nur drei Jahre zahlen muss.
Bei dem neuen Unterhaltsrecht steht das Wohl des Kindes bei einer Trennung künftig an erster Stelle. Erst danach kommen die Ansprüche der Väter und Mütter, die Kinder betreuen - und zwar unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Schmidt