Frage an Renate Schmidt bezüglich Bundestag

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Renate Schmidt
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Frage von Armin S. •

Frage an Renate Schmidt von Armin S. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Frau Schmidt,

sorry, nochmals, da fehlerhaft und keine Korrekturmöglichkeit...

Ich bin der Meinung, dass die Politik die Entscheidungen, die sie fällt, auch am eigenen Leib erfahren sollten. Deswegen denke ich:

Wir müssen weg von Diäten und (kumulativen!) Pensionen. Politiker sollten ein (gerne auch hohes) Gehalt bekommen, dies ordentlich versteuern und selbst für ihre Altersvorsorge aufkommen.

Es sollten sämtliche Einkünfte (z.B. aus Aufsichtsratsposten etc.) inklusive des damit verbundenen Zeitaufwandes offengelegt werden, damit die Öffentlichkeit über etwaige Interessenskonflikte informiert ist.

Angesichts des weit überproportionalen Anteils an Beamten in den Parlamenten befürworte ich eine Beamtenquote. Auch die Bevorteilung von Beamten durch Freistellung mit "Jobgarantie" erscheint mir gegenüber allen anderen Berufsgruppen als sehr ungerecht. Vielleicht sollte man sogar weitergehen, und das Beamtentum ausschliesslich auf Iudikative und Exekutive beschränken (oder warum muss ein Lehrer Beamter sein?) und im Sinne einer echten Gewaltenteilung die Beamten von der Legislativen ausschliessen.

Wie denken Sie über diese Punkte?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Städtler,

Sie haben noch weitere Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte.

Meiner Meinung nach ist es nicht sinnvoll, das bewährte Modell der „Diäten“ abzuschaffen – sie sollen die Unabhängigkeit der Abgeordneten wahren und sie unbestechlich machen. Das Recht, über die Höhe der Diäten selbst entscheiden zu können, wird seit Jahren sehr bedacht wahrgenommen: Folge ist, dass die Diäten in der allgemeinen Einkommensentwicklung nachweislich zurückgeblieben sind.

Gäbe es die Altersentschädigung („Rente“) nicht, fehlten den Abgeordneten für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Parlament die entsprechenden Beiträge. Denn sie sind weder in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, noch reichen die Diäten aus, eine anderweitige Altersversorgung zu finanzieren. Erst wer dem Bundestag acht Jahre angehört, hat Anspruch auf die Altersentschädigung. Wer früher aus dem Parlament ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder kann sich das Geld – unter Verzicht auf eine Rente für diese Zeit – in einer Summe auszahlen lassen. Die Altersentschädigung ist voll zu versteuern und andere Bezüge aus öffentlichen Kassen wie auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf sie angerechnet. Ferner haben Abgeordnete keinen Anspruch auf die staatliche geförderte „Riester-Rente“.

Kritisiert man die "Überversorgung" der Politiker, wird oft übersehen, dass die Tätigkeit als Abgeordneter oder als Mitglied der Regierung zeitlich begrenzt und daher bezogen auf das Arbeitsleben insgesamt oft nur von kurzer Dauer ist. Hinzu kommt, dass die Übernahme hoher politischer Ämter nicht selten ein Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf erfordert. Für andere Abgeordnete wiederum ist es schlicht notwendig, den Kontakt zum Beruf zu halten, und für die Zeit danach zu sorgen. Dies nützt übrigens auch dem Parlament, denn es bereichert die dortige Arbeit und bringt „Bodenhaftung“.

Ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass Abgeordnete gut daran tun, ihre Einkünfte offenzulegen und viele sehen dies genauso und führen bereits ein „gläsernes Konto“ auf ihrer Homepage. Darüber hinaus sind alle Nebenjobs – bezahlte oder unbezahlte – dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen, um mögliche Interessenverknüpfungen offenzulegen. Nebeneinkünfte unterliegen strengen Verhaltensregeln. Wer gegen sie verstößt, muss damit rechnen, dass diese Tatsache veröffentlicht wird. Es gibt keine andere Berufsgruppe in Deutschland, die sich ähnliche Verpflichtungen auferlegt hat.

Eine Beamtenquote im Bundestag ist hingegen meines Erachtens nicht sinnvoll: Die freie Wahl der Repräsentanten des Volkes im Bundestag sollte nicht durch den Staat eingeschränkt werden. Dies wäre – wie zum Beispiel auch eine Frauenquote – eine unnütze Reglementierung, die die unmittelbare Form der Demokratie beeinträchtigen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Renate Schmidt