Frage an Renate Schmidt bezüglich Familie

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Renate Schmidt
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Frage von Brygida O. •

Frage an Renate Schmidt von Brygida O. bezüglich Familie

Guten morgen sehr geehrte frau schmidt,

ich bin seit 17 jahren alleinerziehende mutter, mir wurde der unterhalt für mein sohn gekürzt, ich habe auch nie unterhalt für mich selber vom kindsvater erhalten, der kindsvater ist verheiratet und hat zwei (älter als mein sohn) "eheliche" kinder! der kindsvater hat bisher 3 x ,( auf " druck" meinerseits ) seinen nichtehelichen sohn gesehen, mein sohn möchte sehr gerne seinen vater und seine halbgeschwister "richtig" kennenlernen! was kann ich von rechtlicher seite machen? ich habe den kontakt zu meinem sohn nie!!!!! verboten, im gegenteil, aber auf der vaterseite war nie das bedürfnis für ein kennenlernen, mein lieber sohn leidet sehr, darunter, gesundheitliche (psycho. behandlung) und schulische (nachhilfe) probleme, dass er sein vater und seine halbgeschwister nicht richtig kennt, bitte geben sie mir einen rat!!!!!
der kindsvater hat seit jeher (auch damals mit mir) außereheliche beziehungen, somit kann ich auch eine bestehende intake familie nicht zerstören, sie ist bereits zerstört,
ich danke ihne für ihre antwort

herzliche grüße
aus dem schwarzwald

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Sehr geehrte Frau Okon,

leider geht es Ihnen, bzw. Ihrem Sohn wie so vielen alleinerziehenden Müttern, die Väter verschwinden und zahlen oft gar keinen Unterhalt. Meiner Tochter – auch alleinerziehende Mutter – ging es mit ihrer ältesten Tochter (heute 24 Jahre alt) genauso. Meine Enkelin hat ihren Vater bis heute dreimal gesehen und dies seinerseits unfreiwillig. Wenigstens hat er aber Unterhalt gezahlt.

Was den Unterhalt für Ihren Sohn betrifft, bleibt Ihnen nur zum Rechtsanwalt zu gehen und ihn ggf. einzuklagen.
Derzeit gibt es einen Rechtsstreit in dem eine Mutter versucht, die Umgangspflicht des Vaters mit seinem Sohn einzuklagen. Ob das gelingt ist nicht absehbar. Auch da sollten Sie sich vom Anwalt beraten lassen. Ein Umgangsrecht mit seinen Halbgeschwistern gibt es meines Wissens nicht. Sie sollten aber ungeachtet der rechtlichen Möglichkeiten Ihrem Sohn das Gefühl geben, dass das alles nicht an ihm liegt und, dass er etwas wert ist, auch wenn sein Vater nicht von ihm wissen will. Vielleicht wäre es auch gut, wenn Sie mit ihm eine Familienberatungsstelle (gibt es in jeder Stadt von den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden oder der Stadt selbst) aufsuchen. Denn, wenn er unter der Situation sichtbar leidet, braucht er vielleicht professionelle Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt

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Sehr geehrte Frau Okon,

als Nachtag zu meiner Antwort vom 18.2. möchte ich Sie noch darüber informieren, dass Ihr Kind sogar ein Umgangsrecht - das man notfalls sogar einklagen könnte - mit seinem Vater hat.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt