Frage an Renate Schmidt bezüglich Familie

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Frage von Christof Z. •

Frage an Renate Schmidt von Christof Z. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schmidt,

der Staat (also wir alle), ist doch daran interessiert, dass es mehr Kinder gibt. Jedoch sorgt gerade die Politik dafür, dass Familien extrem benachteiligt werden, insbesondere gegenüber Doppelverdiener-Ehepaaren. Es ist doch in der Regel so, dass ein Elternteil (meist die Frau), bei den Kindern zu Hause bleibt und somit ein Einkommen wegfällt. Trotzdem werden von der Schule z. B. Kopiergeld verlangt (bis vor kurzem sogar noch Büchergeld).

Weiter geht es beim Urlaub. Paare ohne Kinder können sich die günstigste Reisezeit aussuchen, Paare mit schulpflichtigen Kindern jedoch müssen in der teuersten Reisezeit, eben dann, wenn Ferien sind, fahren. Am Beispiel einer 5köpfigen Familie müsste er als Alleinverdiener den Urlaub für 5 Personen bezahlen, und das in der Hauptsaison. Dass sich dass keine normale Familien leisten kann, dürfte klar sein.

Ca. 1/3 aller Ehen werden geschieden. Da - auch heute noch - meist die Frau das/die Kind/er zugesprochen bekommt, darf der Mann Unterhalt für Frau und Kind bezahlen. Und - verzeihen Sie meinen Sarkasmus - wenn man schon einen Dummen gefunden hat, dann brummt man ihm auch noch eine saftige Steuerlast auf, nämlich die der Steuerklasse 1. Also obwohl er eine Familie ernährt, wird er wie ein Single besteuert. Jeder Mann, der ein bisschen weiterdenkt, entscheidet sich bei diesen Voraussetzungen doch wohl eher gegen Kinder.

Wie lange will die Politik dieser schreienden Ungerechtigkeit noch weiter zusehen? Es wird ständig an relativ unwichtigen Dingen (wie den
Krippenplätzen) herumgebastelt. Was bringt ein Krippenplatz, wenn ich mir das Kind an sich schon gar nicht leisten kann?

Mein Lösungsvorschlag: Ein Grundeinkommen für Kinder. Und zwar ab Geburt und in einer Höhe, dass sämtliche Kosten, die ein Kind verursacht (Windeln, größere Wohnung, Lebensmittel, Schule, Ausbildung, Urlaub), damit abgedeckt werden können.

Zum Teil könnte dies über die Abschaffung des Ehegattensplittings gegenfinanziert werden.

MfG
C. Zottmann

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Sehr geehrter Herr Zottmann,

danke für die vielen Fragen zur materiellen Ausstattung von Familien. Ich versuche sie der Reihe nach zu beantworten:
Leider besteht die Lernmittelfreiheit nur noch auf dem Papier und leider ist dies alleinige Zuständigkeit der Länder auf die die Bundesebene keinerlei Einfluss hat.
Viele Mütter (ca. 70%) wären spätestens mit dem 3. Lebensjahr ihrer Kinder gerne wieder mindestens in einer großen Teilzeitstelle erwerbstätig. Um dies zu können fehlen aber sowohl gute und ausreichend viele Ganztagskindergärten und vor allem in Bayern Ganztagsgrundschulen. Hier versucht die Bundesebene zu helfen, im Schulbereich geht das wegen des Föderalismus, ich sage wegen der bildungspolitischen Kleinstaaterei, leider ebenfalls nicht. Könnten die Mütter erwerbstätig sein, wäre es nicht nur um die Familieneinkommen deutlich besser gestellt, sondern auch um die Unterhaltsverpflichtung bei einer Scheidung.
Diese wurde wie Sie sicher wissen für die Ehepartnerin zeitlich begrenzt und gilt nun für die Kinder.
Unterhaltsleistungen sind im Übrigen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Väter haben daher zwar die Steuerklasse I, ihnen wird aber das Existenzminimum des Kindes ebenso zur Hälfte angerechnet, als auch wie erwähnt die Unterhaltsleistungen an die Ex-Frau.
Von einem Mindesteinkommen für Kinder als Transferleistung halte ich nicht sehr viel. Sicher käme es in Mittelstandsfamilien bei den Kindern an, für Einkommensmillionäre wäre es herausgeschmissenes Geld und in leider nicht wenigen Familien, die bereits seit Generationen von staatlichen Transfers abhängig sind hätten die Kinder davon wenig oder nichts.
Ein solches Mindesteinkommen über die Abschaffung des Ehegattensplittings finanzieren zu wollen wäre verfassungswidrig. Erst 1998 hat das Bundesverfassungsgericht dies so entschieden. Im Übrigen träfe die Abschaffung des – von mir auch kritisierten – Ehegattensplittings vor allem Familien der Mittelschichten.

Mit freundlichen Grüßen,
Renate Schmidt