Frage an Renate Schmidt

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Renate Schmidt
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Frage von Stefan K. •

Frage an Renate Schmidt von Stefan K.

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Mein Name ist Stefan Klug, Musiker der Erlanger Band "Fiddler´s Green", ausserdem Dipl.-Ing. der Elektrotechnik.

Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde beschlossen, den
Breitbandinternetzugang in ländlichen Gebieten kurzfristig auszubauen. Das ist grundsätzlich eine gute Entscheidung.

Realisiert werden sollen diese Zugänge allerdings per Funk im UHF –
Bereich. So soll die Nutzung dieses Bereichs gewinnbringend und en bloc an private Firmen wie t-mobile und Vodafone verkauft werden.

Nun ist es so, daß als Sekundärnutzer die Veranstaltungstechnik die
Frequenzen des UHF – Bereichs ebenfalls benötigt, um z.B.
Drahtlosmikrofone zu betreiben.
Nach den derzeit gültigen Verträgen sollte dies noch bis mindestens Ende 2015 möglich sein. Die kurzfristigen Entscheidungen der letzten Tage stellt diese Nutzung in Frage.

Betroffen davon sind vor allem Nutzer drahloser Mikrofon- und
InEar-Anlagen: Sendeanstalten (im hiesigen Raum der Bayerische Rundfunk), Musiker und Musikveranstaltungen (Rock im Park), Vortragende bei Messen. Allein Fiddler´s Green nutzt auf der Bühne 13 (!) Funkstrecken für Instrumente und Monitoring. Aber auch viele andere Bühnen, Fernsehsender und auch Sie als Politiker nutzen bei Ihren Reden oft kabellose Mikrophone. Dies wäre nach den aktuellen Beschlüssen nicht mehr möglich und zulässig.

Uns Musikern stellt sich weiterhin das Problem, das die für viel Geld
gekauften Geräte nicht einfach unbrauchbar werden: es gibt keinen Ersatz.

Mir ist klar, daß man schnellen Internetzugang für alle gut verkaufen
kann; wie soll in Ihren Augen aber die eher unsichtbare Anwendung der Veranstaltungstechnik, von der Sie als redender Politiker und wir alle bei Shows profitieren, in Zukunft realisiert werden ?

Infos:
www.zukunft-breitband.de
/www.apwpt.org/index2.php
www.apwpt.org/downloads/apwptbreitbandinitiative19022009de.pdf

Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß

Stefan Klug

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klug,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich gerne beantworte. Das Bundeskabinett hat mit dem Beschluss vom 4. März 2009 über die Änderung der Verordnung zur Zuweisung von Frequenzen an Funkdienste (Frequenz-bereichszuweisungsplanverordnung) einen Teil der Breitbandstrategie umgesetzt. Der Bundesrat muss dieser Verordnung zustimmen. Mit der Verordnung wird u. a. der bisher dem Rundfunkdienst zugewiesene Frequenzbereich 790 bis 862 MHz dem Mobilfunkdienst zugewiesen. Diese Zuweisung ermöglicht in einer zweiten Stufe die Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkbetreiber. Ziel dieser Vergabe ist es, mobile Breitbandanschlüsse vorrangig in ländlichen Gebieten bereitzustellen. Die Frequenzteilbereiche 790 bis 814 MHz sowie 838 bis 862 MHz werden aktuell neben bevorrechtigten Nutzungen auch für Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik (Professional Wireless Microphone Systems (PWMS)) auf sekundärer Basis mitgenutzt. Diese nachrangige Funkanwendung genießt keine Schutzansprüche auf störungsfreie Nutzung gegenüber den bevorrechtigten Nutzungen. Die Bundesnetzagentur hat diesen Frequenzteilbereich im Rahmen eines Verwaltungsakts zur Nutzung für die Allgemeinheit den Anwendungen des PWMS zugeteilt (Allgemeinzuteilung; Verfügung Nr. 91, Amtsblatt vom 21. Dezember 2005).
Jedoch ist die Allgemeinzuteilung befristet bis zum 31. Dezember 2015.
Das heißt, drahtlose Mikrofontechnik kann auch weiterhin bis zum Ablauf
dieses Datums genutzt werden.

Eine Verlängerung der Allgemeinzuteilung ist aus rechtlichen und aus Gründen der Funkverträglichkeit nicht möglich. Demzufolge wird eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich. Die deutsche Frequenzverwaltung hat diesbezüglich bereits zielgerichtete Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene eingeleitet, um schnellstmöglich die neuen Frequenzen für PWMS verfügbar machen zu können. Im Fokus dazu stehen aktuell neben der weiteren Mitnutzungsmöglichkeit des Frequenzbereiches 470 bis 790 MHz auf der Basis von Einzelzuteilungen die Frequenzbereiche 1785 bis 1800/ 1805 MHz sowie 1452 bis 1479,5 MHz, die teilweise bereits verfügbar sind bzw. national und europaweit noch harmonisiert werden müssen. Entsprechende Aktivitäten dazu wurden bereits eingeleitet.

Ziel der SPD ist es, dass die betroffenen Frequenzbereiche in Form einer Versteigerung verteilt werden. Mit dem erzielten Gewinn soll dann speziell kleinen und mittelständischen Unternehmen geholfen werden die Umstellung zu vollziehen.

Ich hoffe, ich konnte Sie zumindest durch den letzten Absatz etwas beruhigen.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt