Frage an Roderich Kiesewetter bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Roderich Kiesewetter
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Frage von Heike R. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Heike R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

unbestritten ist die Region Idlib syrisches Hoheitsgebiet. Die Türkei ist völkerrechtswidrig, auch ohne UN Mandat, militärisch einmarschiert. Es kommt dort zu massiven Vertreibungen.
Als Putin in der Krim einmarschiert ist und es keine bekannten Vertreibungen oder Bombardements gab, waren frau Merkel und die EU sofort mit einem Embargo am Start.
Jetzt droht eine Eskalation zwischen Syrien und dem Agressor/Okkupator Türkei.
quelle: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/drohende-eskalation-zwischen-syrien-und-der-türkei-in-idlib/ar-BBZQnkH?ocid=spartandhp

Warum keine adäquate Reaktion der Kanzlerin, wie sie es auch gegen Putin forciert hat und noch forciert?

Als mündige Bürgerin sehe ich hier zweierlei Maß in Merkels und der EU Bewertung. Liegt es daran, dass wir Angst haben, Erdogan sendet uns Millionen Flüchtlinge in die EU ?
Sehr geehrter Herr Kiesewetter, mein Ehemann, ein aktiver Bundeswehr Offizier, meint, dass hier politische Interessen der EU und der Kanzlerin ganz klar über Menschen- und Völkerrecht stehen.

Sehr geehrter Herr Kiesewetter, ich rechne mich zu den gebildeten Bundesbürgerinnen, deshalb würde ich gerne ein klare Antwort, bitte keine parteipolitischen, sorry, "Phrasen". Warum keine eindeutige und harte Reaktion gegen die Türkei, wie es auch gegen die Russen geschehen ist?

Wäre dies unsere Politik, im Sinne der Glaubwürdigkeit, nicht den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber schuldig?

Mit freundlichem Gruß
Dr. med Heike Rogall

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Sehr geehrte Frau Dr. med. Rogall,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Tat ist das Vorgehen der Türkei in Nordsyrien nicht so einfach mit dem Selbstverteidigungsrecht begründbar, weshalb das Gros der Völkerrechtler der Ansicht ist, daß die Operationen einen Verstoß gegen das Gewaltverbot aus Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta darstellen.

Die Annexion der Krim - das wissen Sie als gebildete Bürgerin allerdings sicherlich auch - ist allerdings von der Bewertung wesentlich klarer und ein Selbstverteidigungsrecht ist hier überhaupt nicht heranzuziehen. Auch macht es nach meinem Dafürhalten zumindest einen normativen Unterschied, ob große Teile der Bevölkerung in den entsprechenden Gebieten von der eigenen politischen Führung verfolgt und ermordet wurden. Insofern sehe ich Unterschiede in den beiden Beispielen.

Selbstverständlich ist es im deutschen Interesse, daß die Türkei Flüchtlinge, die zu ihr gelangen, menschenwürdig unterbringt und versorgt. Deswegen unterstützt Deutschland auch eine Vielzahl an Initiativen und Projekten in der Türkei hierzu. Allerdings unternimmt die Bundesregierung selbstverständlich viele Versuche, das menschliche Leid in Nordsyrien zu verhindern und hierzu gehört auch politischer Druck gegenüber der Türkei und zum Beispiel auch die Einschränkung von Rüstungsexporten in die Türkei.

Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter

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