Frage an Roland Wuttke von Anton B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wuttke,
treffen folgende Angaben aus dem Lexikon des Informationsdienstes gegen Rechtsextremismus (lexikon.idgr.de/) zu:
Im Juni 2002 trat Wuttke als Mitverantwortlicher einer ausländerfeindlichen Plakataktion des "Augsburger Bündnisses/Nationale Opposition" auf, welche ihm [...] eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung einbrachte. Laut Pressemitteilung des bayerischen Landesverbands der "Republikaner" wurde Wuttke rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen verurteilt. (gefunden im Eintrag zu "Demokratie Direkt")
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Breinbauer
Sehr geehrter Herr Breinbauer,
vielen Dank für Ihre interessante Frage. Verlautbarungen im IDGR oder vom Landesgärtner der bayerischen REP haben die Aufgabe, der inkriminierten Person den Ruch des Kriminellen zuteil werden zu lassen. Das ist nichts neues - auch in der DDR hat man Regimekritiker kriminalisiert.
Lassen Sie mich die Angelegenheit kurz mit eigenen Worten schildern: Im Juni 2002 führte die Gruppe "Augsburger Bündnis / Nationale Opposition e.V.", deren Mitglied ich bin, Aktionswochen unter dem Motto "Aktion Ausländerrückführung" durch. Mit Informationsschriften, einem Infostand und einer Plakataktion sollte das - heute noch drängendere - Problem der Überfremdung in den Städten thematisiert und Lösungsansätze aufgezeigt werden. In einem Offenen Brief an den OB der Stadt Augsburg Dr. Paul Wengert wurden Fragen zu den Kosten der Ausländer in Augsburg gestellt. Die Plakataktion wurde ordnungsgemäß bei der Stadt Augsburg angemeldet und vorab mündlich genehmigt.
Nachdem einige Plakate aufgehängt wurden erfolgte am darauffolgenden Tag eine Polizeiaktion: Einige Plakate wurden beschlagnahmt und wir mußten alle Plakate innerhalb von 24 Stunden entfernen. Die Stadt Augsburg behauptete plötzlich keine Erlaubnis erteilt zu haben. Im Oktober 2002 erhielt ich vom Studienkollegen des OB Dr. Wengert, dem Oberstaatsanwalt Reinhold Nemetz, bekannt durch die Max Strauss- und Holger Pfahls-Prozesse in Augsburg, neben dem Anmelder der Plakataktion und dem presserechtlich Verantwortlichen eine Anklageschrift wegen "gemeinschaftlicher Volksverhetzung" nach StGB 130. Ich wurde als "Hauptverantwortlicher" der Plakataktion bezeichnet und weder in der ersten Instanz noch vor dem Landgericht mußte der Staatsanwalt diese Behauptung auch nur mit einem Wort begründen. Übrigens hat OB Dr. Wengert den Offenen Brief nie beantwortet. Ausländerkosten gehören heute zu den großen Tabus und Personen die das Thema politisch behandeln wollen kommen vor Gericht.
Ich weiß nicht ob Sie das für richtig halten oder nicht aber wenn Sie sich mit Politik beschäftigen wissen Sie, daß die Justiz "die Hure der Politik" ist - und das nicht erst seit Georg Büchners Zeiten. Kurz gesagt: Die Politprozesse gegen mich und meine Mitangeklagten fanden in einer Weise statt, wie Politprozesse stattfinden: die Verurteilung stand von vornherein fest, auch wenn Richter und Staatsanwälte dabei eine unglaublich schlechte Figur machten, was in diesem Fall aber Ihren Karrieren keinen Abbruch tat (im Gegenteil!). Alle Angeklagten haben Beschwerde beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt - dort liegt die Sache noch - die Strafe von 70 Tagessätzen zu 60 Euro mußte ich aber zunächst bezahlen.
Abschließend kann ich sagen, daß ich es nicht bereue von diesem unwürdigen System bestraft worden zu sein - es hat seine Maske fallen gelassen und das Thema Ausländerrückführung kommt noch mit aller Wucht auf die Tagesordnung, wenn dieses System der feigen Spießer restlos Pleite ist.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Wuttke