Frage an Rolf Mützenich

Portrait von Rolf Mützenich
Rolf Mützenich
SPD
99 %
411 / 416 Fragen beantwortet
Frage von Michael F. •

Frage an Rolf Mützenich von Michael F.

Guten Tag Herr Mützenich,

das Beste, was wir der nächsten Generation hinterlassen können, ist sauberes Wasser, gesunde Böden und ein erträgliches Klima.
Um dies sicherzustellen, stand der Grünen-Entwurf (Drucksache 18/7551) "zur Untersagung der Fracking-Technik" zur Abstimmung - Sie haben dagegen gestimmt.
Ich frage mich, was Sie eigentlich damals als Referent im Ministerium für Arbeit, GESUNDHEIT und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für Ihre künftige Arbeit als Politiker und Volksvertreter gelernt haben?
Und wie haben Sie sich auf diese Abstimmung vorbereitet?
Welche Quellen haben Sie herangezogen, um sich Ihre Meinung zu bilden und gegen das Fracking-Verbot zu stimmen?
Gerade Sie als Vater von zwei Kindern und damit auch Verantwortlicher für die kommenden Generationen haben mich mit Ihrem Abstimmverhalten sehr enttäuscht. Für mich ist dies ein weiteres Zeichen dafür, dass Sie sich immer weiter von ihren Bürgern entfernen, die sie einmal gewählt haben.

Michael Freitag

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Freitag,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Fracking.

Ich kann Ihre Sorgen durchaus verstehen. Sollte das Gesetz zum Fracking gänzlich scheitern, sehen wir als SPD-Bundestagsabgeordnete die Gefahr, dass Fracking mit umweltschädlichen, nicht klar definierten Standards nicht ausgeschlossen werden kann. Daher wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion ein Gesetz, welches Umweltstandards klar verbessert und Rechtssicherheit und Schutz für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist klar: die von der Union geforderte Expertenkommission darf höchstens beratenden Charakter haben. In Fragen von unkonventionellem Fracking muss der Bundestag das letzte Wort haben. Weiter wollen wir die Anzahl der Probebohrungen auf ein wissenschaftlich erforderliches Maß begrenzen. Dies soll in enger Abstimmung mit den Bundesländern erfolgen. Ohne die Zustimmung der betreffenden Länder wird es vor Ort keine Probebohrungen und folglich auch kein Fracking geben. Eine von der Union ins Spiel gebrachte unbegrenzte Anzahl von Probebohrungen lehnen wir deutlich ab. Wir denken, dass diese Forderung auch in Ihrem Sinne sein dürfte.

Unsere Fachpolitiker haben schwierige Verhandlungen mit der Union bisher geführt und konnten dabei schon vieles erreichen: Höhere Umweltstandards im Bereich der konventionellen Erdgasförderung, sowie bei der Streichung der 3.000-Meter-Grenze im Bereich des Schiefer- und Kohleflözgases und bei der Einbeziehung von Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl in die Verbotsregelung. Zudem sollen Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln bundeseinheitlich geregelt werden. Beim Thema Lagerstättenwasser soll es deutliche Verschärfungen geben, und die Beweislastumkehr bei Bergschäden soll auch auf Erdbeben, die durch die Erdgasförderung entstehen können, ausgedehnt werden.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion wollen im Sinne des Umweltschutzes einen guten und sicheren Gesetzesabschluss zum Thema Fracking. Dabei gilt, dass der Parlamentsvorbehalt bei der endgültigen Entscheidung gewährleistet bleiben muss. Die CDU muss dabei endlich ihre Blockadehaltung aufgeben.

Unten finden Sie die von mir mit unterschriebene persönliche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten in der Bundestagssitzung vom 28. April 2016 sowie einen Link zur Rede meines Kollegen Lars Klingbeil in der Debatte.

https://www.youtube.com/watch?v=JJUx8E8tZtk

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich

Erklärung nach §31 GO BT

zum Entwurf eines Gesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Drucksachen 18/7551, 18/8125) sowie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Verbot von Fracking in Deutschland“ (Drucksachen 18/4810, 18/8113) „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen.

Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potentiellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an.

Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch-legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung.

Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen.

Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden.

Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Rolf Mützenich
Rolf Mützenich
SPD