Frage an Ronald Pofalla von Detlev R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Pofalla,
Gesetzliche Grundlage
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit
fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich
begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung
benötigen, haben laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf spezialisierte
ambulante Palliativversorgung.
Sie umfasstärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich deren
Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.
Ziel ist, die Betreuung Sterbender in der häuslichen Umgebung zu
ermöglichen.
Warum ist diese Leistung bei nur wenigen Krankenkassen Standard?
Oder sind es mal wieder politische Lippenbekenntnisse, warum findet es
keinen verbindlichen Eingang in die Leistungskataloge der gesetzlichen
Krankenkassen, es sitzen ja nun genügend Politiker in den Aufsichtsräten
der Gesetzlichen Krankenkassen.
Mit freundlichen Grüßen Detlev Rademacher
Sehr geehrter Herr Rademacher,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.05.2009 über abgeordnetenwatch.de.
Gerne bin ich bereit, an mich persönlich gerichtete Anfragen zu beantworten.
Bitte nutzen Sie hierzu meine E-Mail-Adresse: ronald.pofalla@bundestag.de
oder schreiben Sie mir unter folgender Postanschrift:
Ronald Pofalla MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB