Frage an Ronald Pofalla von Bernd D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Pofalla,
danke für Ihre Antwort.
Dabei gehen Sie leider nicht konkret auf meine Frage ein. Daher wiederhole ich diese:
Was spricht gegen den genannten Vorschlag zur Weiterentwicklung des Arbeitsschutzgesetzes?
Eine Anmerkung: Meines Wissens ist für die vorgeschlagende Gesetzesänderung die Bundesebene, also der Bundestag als gesetzgebende Instanz, zuständig. Das Einvernehmen mit allen Bundesländern ist hierbei nicht notwendig. Aber ich lerne gerne dazu. Und sicherlich sind Sie als Jurist hierbei weitaus kompetenter.
Wenn ich Ihre Antwort richtig interpretiere, halten Sie aufgrund der jüngst erzielten Fortschritte auf Bundesebene und der Einigung auf der Länderebene die genannte Gesetzesänderung für nicht sinnvoll. Neben diesem (macht)politisch nachvollziehbaren Grund interessieren mich aber weitere, inhaltliche, Gegenargumente.
Sie schreiben zutreffend: „Die Vereinbarungen stellen jedem Fall eine massive Verbesserung des Schutzes der Nichtraucher dar."
Es scheint, dass die EU diese Verbesserungen für nicht ausreichend hält und mittelfristig u.a. für Deutschland einen stärkeren Schutz der Bürger vor den Gefahren des Passivrauchens festlegen wird.
Diese Bloßstellung des unzureichenden Handelns der deutschen Gesetzgeber halte ich für absehbar. Daher interessiert mich, warum die verantwortlichen Akteure, also die Bundestagsabgeordneten, den mir sinnvoll erscheinenden Vorschlag, nicht verfolgen.
Mit freundlichem Gruß
Bernd Derksen