Frage an Ronald Pofalla von Stephan L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Pofalla,
ich finde die Position der Union zum Thema Mindeslohn wirklich sehr bedenklich. Das Motto Ihrer Partei war und ist nach meiner Information wie folgt: " Leistung muss sich lohnen". Dieser Grundsatz wird in Deutschland täglich millionenfach negiert. Ein Beispiel hierzu: Durch den Fall des Briefmonopolls erhält die Deutsche Post AG zunehmend Konkurrenz von privaten Postdienstleistern. Z.b der Firma TNT. Dieses Unternehmen beschäftigt zu ca. 80 bis 90% im Briefsortierzentrum in Essen Werden Mitarbeiter über das Zeitarbeitsunternehmen Adecco. Gelegentlich werden auch Mitarbeiter fest übernohmen; allerdings zu sehr unattraktiven Konditionen und Bedienungen. Das Unternehmen vergibt ausschließlich nur Teilzeitarbeitsverhältnisse auf Basis eines geschlossenen Zeitarbeitsvertrages. Die meisten Mitarbeiter erhalten einen Vertrag der eine tägliche Arbeitszeit von 4-6 Stunden pro Tag vorsieht. Der Stundenlohn liegt bei der Zeitarbeitsfirma bei 7,38€ Brutto die Stunde; macht also einen Nettobetrag von 5,81€ aus(Steuerklasse 1 bei Singles).
Bei derartigen Hungerlöhnen kann kein Mensch würdig von Leben,geschweige denn eine private Altersvorsorge aufbauen. Altersarmut ist also vorprogrammiert. Außerdem wäre es mal höchste Zeit die ganzen Zeitarbeitsfirmen(Sklaventreiber die Hungerlöhne zahlen) wie übrigens auch die privaten Arbeitsvermittler( Die Arbeitslose gegen Vorlage eines Vermittlungsgutscheines an einer Zeitarbeitsfirme vermitteln)gesetzlich zu verbieten. Ich habe zunehmend den Eindruck das die Bundesrepublick Deutschland von Politik und Wirtschaft abgewickelt wird. In meinen Bekanntenkreis wird nicht mehr von der Bundesregierung , sondern von der (Reichs) Treuhandgesellschaft zur Abwicklung Deutschlands gesprochen.
Meine Frage zu den Studien namhafter Wirtschaftsforschungsinstitute. Wie seriös sind diese Studien eigentlich? Nach meiner Information werden die Institute von der deutschen Wirtschaft finanziert.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Luckaßen
Sehr geehrter Herr Luckaßen,
vielen Dank für Ihre Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.
Um es klar zu sagen: Die Union akzeptiert kein sittenwidrigen Löhne – weder in Ost- noch in Westdeutschland. Unsere Antwort lautet: Sittenwidrige Löhne sind in Deutschland gesetzlich zu verbieten.
Bislang wird von den Gerichten über die Sittenwidrigkeit von Löhnen entschieden. Grundlage ist dabei die Abweichung von Tariflöhnen oder ortsüblichen Löhnen. Dieses Richter-Recht reicht nach unserer Auffassung nicht aus. Wir brauchen ein unmissverständliches Verbot des Gesetzgebers, indem wir für Abweichungen vom ortsüblichen branchenspezifischen Lohn eine prozentuale Untergrenze per Gesetz definieren. Allzu niedrige Lohnvereinbarungen wären dann sittenwidrig und nichtig und müssten im Streitfall zugunsten des Arbeitnehmers verbessert werden.
Die Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns lehnen CDU und CSU jedoch nachdrücklich ab. Ein solcher flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn würde Hunderttausende von Arbeitsplätzen vernichten. Dies zeigt auch eine Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle und des Ifo-Instituts Dresden. Demnach würden bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro 621.000 Arbeitsplätze verloren gehen. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn wird es daher mit der Union nicht geben.
Die fatalen Auswirkungen von Mindestlöhnen und anderen Schutzregelungen zeigen sich auch in Frankreich, wo die Jugendarbeitslosigkeit zwischen 1995 und 2001 von über 27 Prozent auf 19 Prozent fiel, nachdem die Arbeitgeber auf Mindestlöhne keine Sozialabgaben mehr abführen mussten. Nach der Anhebung des Mindestlohnes im Jahre 2002 stieg die Jugendarbeitslosigkeit wieder auf derzeit über 23 Prozent. Die französische Entwicklung ist ein Warnsignal auch für Deutschland.
Experten rechnen im Übrigen mit einem Zuwachs der Schwarzarbeit von 7 Prozent oder 25 Milliarden Euro, wenn ein gesetzlicher Mindest-Lohn von 7,50 eingeführt wird.
Diese klare Position der Union hat auch der Sachverständigenrat in seiner Expertise vom 8. September 2006 „Arbeitslosengeld II reformieren: Ein zielgerichtetes Kombilohnmodell“ bestätigt.
Wir brauchen echte Strukturreformen am Arbeitsmarkt, wenn wir die Massenarbeitslosigkeit bekämpfen wollen. Diese Strukturreformen müssen zudem über den von der Union propagierten Kombi-Lohn unterstützt werden.
Wir wollen durch ein Kombilohn-Modell gezielt Arbeitssuchende und Unternehmer, die langzeitarbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren und älteren Arbeitslosen über 50 Jahren neue Chancen bieten, unterstützen. Mit unserem Kombilohn-Modell senken wir die Arbeitskosten für die Unternehmen und verbessern die Einkommen für die Arbeitnehmer.
Das ist der richtige Weg, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für die Langzeitarbeitslosen spürbar zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB