Frage an Ronald Pofalla bezüglich Recht

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Ronald Pofalla
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Frage von Manfred V. •

Frage an Ronald Pofalla von Manfred V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Pofalla!

Ist Ihnen eigentlich bekannt, daß die Online-Durchsuchung , die auch sie sehr stark befürworten, eigentlich ein "zahnloser" Tiger" sein wird? JEDER, der etwas mehr als Grundkenntisse im IT-Bereich hat, ist in der Lage, sich vor Eindringungsversuchen mit absoluter SIcherheit zu schützen. Dazu genügt es, ein Betriebssystem zu nehmen, welches von einem externen Datenträger kommt und nicht veränderbar ist (Knoppix-CD) und die Freigabe bestimmter Laufwerke zum Abspeichern oder Versenden von Inhalten des Internet. Der geschickte Umgang mit Kryptographie und Stenographie tun ihr übriges. Die Online-Durchsuchung wird allenfalls einen unerfahrenen PC-Benutzer treffen. Die "Zielgruppe" der Terroristen, die sie vorgeblich anvisieren, wird sich in brisanten Fällen hochbezahlte IT-Spezialisten einkaufen, die die Kommunikation sicher vor "Lauschangriffen" schützt. Die Unionspolitiker wollen somit den Bürger in falsche Sicherheit wiegen.

Sind Sie nicht auch der Meinung, daß die Vorschläge in diesen Angelegenheiten aus dem Innenministerium Unsinn sind? Herr Schäuble ist inzwischen ja weithin bekannt für seine Unbedarftheit im Umgang mit der modernen Computertechnik, um es mal vorsichtig auszudrücken.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Herr Vandersee,

vielen Dank für Ihre Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.

Die SPD-Fraktion darf im Kampf gegen den Terrorismus nicht abtauchen. Schließlich hat sie in der vergangenen Wahlperiode unter Bundesinnenminister Otto Schily bereits mit Online-Durchsuchungen begonnen – allerdings ohne verfassungsrechtlich tragfähige Rechtsgrundlage! Diesen Missstand müssen wir dringend beseitigen!.

Mit der Föderalismusreform haben wir dem Bundeskriminalamt vor einem Jahr die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen. Wir brauchen jetzt endlich ein Gesetz, das diese für den Bund neue Kompetenz auch ausfüllt. Dazu gehören selbstverständlich verdeckte polizeiliche Maßnahmen wie Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung oder das Instrument der Rasterfahndung.

Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb rasch in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt. Es ist deshalb nicht nur verantwortungslos, sondern völlig abwegig, wenn Ängste in der Bevölkerung vor flächendeckender Ausforschung ihrer Computer geschürt werden.

Gerade die jüngsten Erkenntnisse der Nachrichtendienste über die aktuelle Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus haben gezeigt, dass wir die Lösung dieses Problems nicht mehr länger aufschieben dürfen.

Im Übrigen wird zu prüfen sein, inwieweit das Instrument der Online-Durchsuchung auch zur Aufklärung verabscheuungswürdiger Straftaten wie Kinderschändung und Kinderpornographie herangezogen werden kann. Dazu müsste eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung geschaffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB