Frage an Ronald Pofalla bezüglich Bildung und Erziehung

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Ronald Pofalla
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Frage an Ronald Pofalla von Horst F. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Pofalla,

sind Sie sich dessen bewusst, dass Ihre Forderung nach Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in allen Schulen einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt?

Wie hat das Bundesverfassungsgericht doch schon 1995 festgestellt:
"Die (staatlich verordnete) Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 GG."

Sie werden sich doch als gewählter Volksvertreter nicht gegen das Grundgesetz stellen, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Horst Fischer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für Ihre Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.

Ich möchte Ihrer Kritik an meinen Äußerungen widersprechen. Als Partei, die das Christliche im Namen trägt, wollen wir, dass das Bekenntnis zum Christentum im öffentlichen Raum erhalten bleibt.

Das Kruzifix ist mehr als nur ein religiöses Symbol. Hängt ein Kreuz im Klassenzimmer einer Schule, werden die durch den Unterricht zu vermittelnden überkonfessionellen christlich-abendländischen Werte und ethischen Normen den Lehrern und Schülern sinnbildlich vor Augen geführt.

Dabei bezieht sich die Bejahung des Christentums nicht auf Glaubensinhalte, sondern auf seinen Charakter als prägender Kultur- und Bildungsfaktor und ist damit auch gegenüber Nichtchristen durch die Geschichte des abendländlichen Kulturkreises gerechtfertigt.

Der Staat verletzt damit nicht das Gebot weltanschaulicher und religiöser Neutralität. Dieses beinhaltet nämlich nicht die Verpflichtung des Staates zur Indifferenz oder zum Laizismus.

Auch für einen nichtgläubigen Schüler versinnbildlicht es die Werte der christlich geprägten abendländlichen Kultur und daneben noch eine von ihm nicht geteilte, abgelehnte religiöse Überzeugung. Die Schüler sind nicht zu besonderen Verhaltensweisen oder religiösen Übungen vor dem Kreuz verpflichtet. Angesichts des Sinngehalts, den das Kreuz im Klassenzimmer für nichtchristliche Schüler hat, entstehen ihnen keine unzumutbaren psychischen Beeinträchtigungen oder mentale Belastungen. Auch sie sind zur Toleranz verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB