Frage an Ronald Pofalla von Rainer P. bezüglich Bildung und Erziehung
Lieber Herr Pofalla,
Sie sind mir unangenehm aufgefallen, vorgefertigte Antworten - wortgleich Ihrer Antwort auf meinen Vorredner Herrn Fischer - auf etwaige Kritiken Ihrer Aussagen im FAZ Interview (Forderung nach Kruzifixen in Schulen, Gerichten und allgemein im öffentlichen Raum) des vergangenen Wochenendes zu verbreiten.
Einige meiner Bekannten haben Sie dazu angefragt - durchaus auch inhaltlich kritisiert, dieses sollte in einer Demokratie gängiges Prozedere sein - doch jeder erhielt die gleiche, vorgefertigte und in Bezug auf die individuellen Fragen durchaus nichtssagende Antwort.
Wenn ich dieses bewerten sollte: Beschämend.
Ich könnte weiter gehen. Doch ich verfüge weder über die Hormone, noch über die Zeit, den beschriebenen Fakt zu bewerten.
Sehr auffällig ist Ihre Ignoranz gegenüber der Frage der Verfassungswidrigkeit Ihrer Forderung.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 17. Juli 1973, - 1 BvR 308/69 - gegen Kruzifixe in Gerichten:
"Der Zwang, entgegen der eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung in einem mit einem Kreuz ausgestatteten Gerichtssaal verhandeln zu müssen, kann das Grundrecht eines Prozeßbeteiligten
aus Art. 4 Abs. 1 GG verletzen."
Weiterhin urteilte die gleiche Instanz am 16. Mai 1995 -- 1 BvR 1087/91 -- zu Kruzifixen in staatlichen Schulen:
"Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule,
die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 GG."
Ich bitte Sie, nein, ich fordere Sie zu einer persönlichen und inhaltlich relevanten Antwort auf.
Sind Sie tatsächlich bestrebt, durch Ihre Forderungen eine Verfassungsrealität aufheben zu wollen?
Mit freundlichen Grüßen,
Rainer Ponitka