Frage an Ronald Pofalla bezüglich Soziale Sicherung

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Ronald Pofalla
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Frage an Ronald Pofalla von Johannes K. bezüglich Soziale Sicherung

"Hartz IV" bricht internationales Völkerrecht und Europarecht. Beispielsweise ist in Artikel 13 der Europäischen Sozialcharta vom 18.10.1961 lediglich von einem Recht auf Fürsorge die Rede, jedoch nicht von einem irgendwie gearteten "Fordern", wie z. B. mittels Sanktionierungen durch zu allem Überfluss verfassungswidrige ARGEn (BverfG, Urteil vom 20.12.2007, - 2 BvR 2433/04 -).

Die Europäische Sozialcharta (ESC) vom 18.10.1961 wurde infolge der Ratifizierung am 27.01.1965 durch die Bundesrepublik Deutschland in den Rang eines Bundesgesetzes erhoben (BGBl 1964 II, S. 1261 und BGBl 1965 II, S. 1122), wie auch der Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) vom 19.12.1966 (BGBl 1973 II, S. 1569 ff.; BGBl 1973 II, S. 1569).

Hier ist speziell Art. 11 IPwskR zu beachten!

Internationales Völkerrecht ist nach h.M. nicht derogierbar. So kann das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) weder als Spezialgesetz der ESC noch des IPwskR angesehen werden, da hier die Kollisionsregel "lex specialis derogat legi generali" nicht greift - ansonsten würde verbindliches internationales Völkerrecht ausgehebelt. Ebenso wenig gilt "lex posterior derogat legi priori".

Es folgt denknotwendig, dass die BRD seit mehreren Jahrzehnten, mindestens beginnend mit der Ära Kohl, systematischen Völkerrechtsbruch begeht, zumal Mindestlohn, Recht auf Arbeit, Recht auf Wohlstand, kostenlose Bildung nicht realisiert wurden.

Herr Pofalla, was werden Sie in Zukunft unternehmen, bevor ich die EU-Organe, UN-Organe und, als Hilfeersuchen im Völkerrecht durchaus gestattet, diplomatische Vertretungen anderer Nationen mit ausführlichen Berichten über die Lage in Deutschland versorge?

Mit besten Empfehlungen
J. Könen

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