Frage an Ronald Pofalla von Tobias W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Pofalla,
In Ihrer Pressemitteilung vom 27.02.2008 ("Erfolg für Schäuble") schreiben Sie unter anderem folgendes:
"Es war richtig, dass Wolfgang Schäuble die rechtsstaatlich fragwürdige Praxis Otto Schilys, die Online-Durchsuchung per Verordnung, ausgesetzt hat. Einmal mehr wird deutlich: Die CDU ist die Partei der inneren Sicherheit und des Rechtsstaates."
Tatsache ist, dass der Bundesgerichtshof am 31. Januar 2007 verdeckte Online-Durchsuchungen als rechtswidrig erklärt aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen. Tatsache ist auch, dass das Innenministerium unter Wolfgang Schäuble diese Praxis aber erst einige Monate später, nämlich im April 2007 eingestellt hat. Das haben Recherchen der Sendung "kontraste" (Sendung vom 10.05.2007: http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_5856727.html) ergeben.
Wie erklären Sie diese Diskrepanz? Sieht so rechtsstaatliches Handeln aus?
Ich würde mich zu einer Stellungnahme zu dieser Geschichtsfälschung freuen, die Sie verbreiten.
mit freundlichen Grüßen,
Tobias Weisserth