Frage an Ronald Pofalla bezüglich Senioren

Portrait von Ronald Pofalla
Ronald Pofalla
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ronald Pofalla zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gabi U. •

Frage an Ronald Pofalla von Gabi U. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Pofalla,

ich habe die ARD Sendung "Hart aber Fair" am 02.04.08 verfolgt und bin sehr empört über Ihre Äußerungen der Rentnerin gegenüber.
Es ging hier speziell um die Rentenhöhe und Sie meinten sinngemäß, wenn die Frau nur 27 Jahre eingezahlt hat, brauche sie sich über geringe Rentenbezüge nicht zu wundern.
Das mag ja sogar rein rechnerisch so sein, nur die unanständige Art und Weise, es so zu sagen finde ich für einen Politiker unter der Gürtellinie.
Hier eine Tatsache: (Zitat aus Bild.de)
Ein Ex-Abgeordneter mit der Höchstpension (nach 23 Jahren Bundestag) bekommt seit Januar knapp 78 Euro mehr im Monat – nämlich 4914 Euro. Die Höchstrente eines Arbeitnehmers, der Ende 2007 nach 45 Jahren in den Ruhestand ging, steigt dagegen nur um 23,06 Euro. Die Politpension steigt also fast dreieinhalbmal so stark wie die Rente. Und im nächsten Jahr bekommen die Ex-Abgeordneten durch die Diätenerhöhung noch mal 110 Euro mehr im Monat!

• Ein durchschnittlicher Parlaments-Pensionär, der nach 14 Jahren Bundestag aufs Altenteil ging, erhält seit Januar 2977 Euro im Monat – 33,43 Euro mehr. Und ab 2009 gibt es dann noch mal 100 Euro drauf.
Mehr Politik

Damit steigt die Politiker-Pension mehr als doppelt so stark wie die Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Versicherungsjahren.

Meine Frage: Wie stehen Sie zu den zitierten Tatsachen persönlich
und wie oder womit wollen Sie das vor den Menschen rechtfertigen?

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mfG
Gabi Ullmann

Portrait von Ronald Pofalla
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Ullmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. April 2008.

Es tut mir leid, dass Frau Barthel mit einer so niedrigen Rente auskommen muss. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass es einen Zusammenhang geben muss zwischen den Beiträgen, die jemand in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, und der Höhe der ausbezahlten Rente. Frau Barthel hat in der Zeit ihrer Selbständigkeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, daraus ergibt sich im Alter eine Versorgungslücke, deshalb empfehlen alle Experten Selbständigen, entweder weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig einzuzahlen oder zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung für das Alter vorzusorgen. Ich halte das für richtig. Denn es kann nicht sein, dass diejenigen, die 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen, genauso viel bekommen wie Selbständige – unter denen es auch viele gut Verdienende gibt- die zum Beispiel nach 27 Jahren nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. Das würde sicherlich von den Beitragszahlern auch als sehr ungerecht empfunden.

Sie sprechen zudem die Altersversorgung der Mitglieder des Deutschen Bundestages an. Dabei handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung, die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik gilt. Sie unterscheidet sich von der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich. Denn im Gegensatz zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung muss die Altersentschädigung der Abgeordneten voll versteuert werden und private Erwerbseinkünfte werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.

Nach der Reform der Abgeordnetenversorgung beträgt die Altersversorgung nach dem ersten Jahr der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung, die derzeit bei 7.339 Euro monatlich liegt, und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Die Mehrzahl der Abgeordneten gehört dem Bundestag für zwei oder drei Wahlperioden an. Ausbezahlt wird die Altersversorgung für die Mehrzahl der ehemaligen Abgeordneten wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch ab dem 65. bzw. künftig 67. Lebensjahr.

Das ist sicherlich eine sehr gute Versorgung. Dennoch finde ich es richtig, Bundestagsabgeordnete ebenso wie zum Beispiel Landtagsabgeordnete, Landräte oder Bürgermeister gut zu bezahlen. Denn nur so werden weiterhin engagierte und qualifizierte Personen aus allen gesellschaftlichen Schichten unseres Landes bereit sein, für begrenzte Zeit politische Verantwortung zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB