Frage an Ronald Pofalla von Heinrich V. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Pofalla,
was können Sie im Bundestag bewirken, dass deutsche Bauern bundesweit endlich mal gerecht und einheitlich behandelt werden ?
Es kann doch wohl nicht angehen, dass man als Bauer in NRW zwangsmäßig einer Landwirtschaftskammer angehören muss, während es z. B. für die bayrischen und baden-württembergischen Bauern ohne derartigen Zwang und die damit verbundenen Kosten läuft .
Wenn es nach dem Prinzip der Gleichbehandlung ginge, so müssten doch wohl alle Bauern - egal in welchem Bundesland - frei von solch einer Zwangsmitgliedschaft sein, oder ?
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Vetter
Sehr geehrter Herr Vetter,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. April 2008. Zur Abgabe einer Kammerumlage werden Eigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche in NRW, also nicht nur Landwirte, aufgrund des Gesetzes über eine Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (Umlagegesetz – UmlG) vom 17. Juli 1951 herangezogen. Diese Zahlung wird von der Finanzverwaltung mit der Grundsteuer eingezogen.
Hintergrund dieser Zahlungspflicht ist die kostenlose Grundberatung der Kammern für ihre Mitglieder. Eine kostenlose Grundberatung, die Sie in den anderen Ländern, in denen es keine Kammer gibt, nicht bekommen.
Dass einige Bundesländer nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, eine Landwirtschaftskammer einzurichten, findet ihre Ursache im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB