Frage an Ronald Pofalla von Henry K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Hr.Pofalla
Wir sind eine typische durchschnitts Familie ,also Verheiratet mit zwei Kinder ,beide sind Wir berufstätig. Wir verdienen zusammen mit Kindergeld c.a.2500 €. Nun meine Frage : Was unterscheidet uns von einer Familie die von Hartz 4 lebt,ich glaube nur noch das wir so blöd sind und Arbeiten gehen denn wir liegen überall mit unseren Einkommen über irgendwelchen Sätzen so das wir für alles allein Aufkommen müssen,ob es z.b. Schulbücher,Energiekostenu.s.w. Wir rutschen immer mehr ab und haben für Altersvorsorge und irgendwelchen Extras kaum noch am Monatsende was übrig. Nun lese ich das besitzer alter Autos eine Strafsteuer zahlen sollen also trifft es wieder uns den kleinen Mann und so geht es immer weiter, Was tuen Sie für den kleinen Mann -nichts !!! Wir haben immer CDU gewählt doch jetzt sind auch wir soweit uns aus allen zurückzuziehen weil die Politik den einfachen Mann nur noch ausbeutet und für dumm verkauft!!!!
Sehr geehrter Herr Knüppel,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Mai 2008. Es darf nicht sein, dass der Bezug des Arbeitslosengeldes II attraktiver ist als bezahlte Arbeit. Leistung muss sich lohnen.
Damit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wieder mehr vom Brutto-Lohn übrig bleibt, setze ich mich dafür ein, dass der Kurs zur Senkung von Lohnzusatzkosten konsequent fortgesetzt wird: Wenn zum 1. Januar 2009 neue Spielräume für eine weitere Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages vorhanden sind, dann müssen diese genutzt werden. Ebenso ist es erforderlich, dass die rund 80 Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik einer strikten Prüfung unterzogen werden. Hier muss konsequent entrümpelt werden. Eine Halbierung der Arbeitsmarktinstrumente halte ich für möglich.
Darüber hinaus kann ich verstehen, dass es Sie ärgert, wenn Sie hören, dass es möglicherweise zu einer Sie belastenden Neuregelung der Kfz-Steuer kommt. Wir wollen, dass die Neureglung der Kfz-Steuer einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leistet, ohne dabei die Bürger in unangemessener Weise zu belasten.
Die Bundesregierung hat am 5. Dezember 2007 das „Integrierte Energie- und Klimaprogramm“ mit zahlreichen Maßnahmen beschlossen. Mit diesem Energie- und Klimaprogramm wird es Deutschland gelingen, seinen CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Die neuesten Studien zum Klimawandel unterstreichen, dass schnelles und konkretes Handeln erforderlich ist.
Ein wichtiger Bestandteil des Energie- und Klimaprogramms ist die künftige Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß. Bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden, dass zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen und der Verminderung von CO2-Emissionen im gesamten Straßenverkehr wirksame Anreize für die Einführung hocheffizienter Antriebe durch eine am CO2- und Schadstoffausstoß orientierte Kfz-Steuer geschaffen werden.
Als Grundlage für das weitere Verfahren hat die Bundesregierung am 5. Dezember 2007 Eckpunkte beschlossen: Künftig soll neben der Schadstoffkomponente der CO2-Ausstoß in die Bemessung der Steuer einfließen. Die neue Kfz-Steuer soll ab 1. Januar 2009 für erstmals zugelassene Pkw gelten. Vorgesehen sind u.a. die Einführung eines einheitlichen linearen CO2-Tarifs sowie ein nicht besteuerter CO2-Freibetrag von nicht mehr als 100 g/km, der besonders verbrauchsarme Fahrzeuge begünstigt. Für Pkw mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2008 soll grundsätzlich die alte schadstoff- und hubraumbezogene Besteuerung weiter gelten. Dabei sehen die Eckpunkte für Euro-2- und Euro-3-Fahrzeuge sowie ggf. für Euro-4-Fahrzeuge eine angemessene Anhebung der Steuersätze vor. Für zwischen dem 5. Dezember 2007 und dem 31. Dezember 2008 erstmals zugelassene verbrauchsarme Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge ist eine Günstigerprüfung vorgesehen. Die Neuregelung soll insgesamt aufkommensneutral erfolgen.
Auf Basis der beschlossenen Eckpunkte wird sich die Bundesregierung vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens mit den Ländern verständigen, da es sich bei der Kfz-Steuer um eine Ländersteuer handelt. Im weiteren Verfahren werden wir sämtliche Maßnahmen eingehend prüfen und kritisch hinterfragen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Neuregelung sowohl einen Beitrag zum Klimaschutz leistet, als auch die Interessen der Autofahrer angemessen berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB