Frage an Ronald Pofalla von Victor J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Als Bürger habe ich den Eindruck, den Abgeordneten ist die Partei wichtiger als ihr Gewissen, bzw. Überzeugung oder ihr Wahlkreis.
Muss der Abgeordnete nicht seinen Wahlkreis vertreten?
Kann unter diesen Voraussetzungen eine Demokratie funktionieren?
Sollte das Wahlrecht nicht ehrlicher sein?
Warum haben wir über 600 Abgeordnete, die nur unnötig viel Geld kosten?
Sehr geehrter Herr Janssen,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Juni 2008. Ich teile Ihre Einschätzung nicht. So tragen wir viele Diskussionen innerhalb der Fraktion aus und immer wieder stimmen Abgeordnete bei Abstimmungen abweichend ab. Für mich stehen Partei und Gewissen nicht gegensätzlich zueinander. So bin ich in die CDU eingetreten, weil ich dort meine Überzeugungen wiederfinde.
Als Parlamentarier ist man Abgesandter auf Zeit, der sich bei jeder Bundestagswahl erneut dem Wählervotum stellen muss. Ich bin seit 1990 im Bundestag und vertrete den Kreis Kleve als direkt gewählter Abgeordneter seit 1994.
Nur durch den ständigen Austausch zwischen Abgeordneten und Bürger bleibt die Repräsentation der Bürger ein dynamischer Prozess. Ich stimme Ihnen zu, dass Basis der Abgeordnetenarbeit dabei die ständige Kommunikation bei der Wahl, in den Sitzungswochen und natürlich im Wahlkreis ist. Ich selber besuche die Städte und Gemeinden meines Wahlkreises regelmäßig und stehe mit den Bürgermeistern und dem Landrat sowie den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises im ständigen Austausch.
In der Rückschau bis zum demokratischen Neubeginn nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben sich Politik und Parlament als stabil erwiesen.
Warum wir hier in Deutschland mehr als 600 Abgeordnete haben und was sie kosten erkläre ich Ihnen dabei gerne:
Die Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Grundsätzlich wird die Hälfte der Bundestagmandate über die Landesliste vergeben, die zweite Hälfte über die Direktmandate. So wurden 598 der insgesamt 614 Abgeordnetensitze im 16. Deutschen Bundestag besetzt. Die zusätzlichen 16 Sitze beruhen auf den Überhangmandaten. Diese Überhangmandate entstehen dann, wenn beispielsweise eine Partei in einem Bundesland nach ihrem Anteil an Zweitstimmen 15 Sitze zustehen, sie aber zugleich in 17 Wahlkreisen mit ihren Kandidaten die Mehrheit der Erststimmen gewonnen hat, dann bekommt sie nicht nur 15 sondern 17 Abgeordnete. Dies führt dazu, dass in diesem Beispiel 2 Überhangmandate entstehen.
Diese Abgeordneten kosten den deutschen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr als etwa 7 Euro pro Person. So beträgt der Jahresetat des Bundestages durchschnittlich zwischen 540 und 560 Millionen Euro. Darin sind Diäten, Kostenpauschalen, Pensionen, Reisekosten, Gehälter der Mitarbeiter, Gebäudekosten und vieles mehr enthalten. Umgerechnet auf alle Deutschen ergibt sich dann der oben genannte Betrag.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB