Frage an Ronald Pofalla von Bernd H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Schönen guten Tag, Herr Pofalla!
Ich habe gerade Ihre Antwort an Herrn Victor Janssen gelesen. Sie sprechen darin von einem "personalisiertem Verhältniswahlrecht" Diesen Begriff finde ich in unserem Grundgesetz gar nicht. Ich finde aber dort den Artikel 38 in dem es heißt; "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt".
Ist ja ein klarer und deutlicher Satz, so wie Gesetzestexte eigentlich immer sein sollten.
Aber jetzt erklären Sie mir doch bitte noch einmal wie bei der Verhältniswahl auch nur ein einziger Abgeordneter "unmittelbar" gewählt werden kann ?
Bernd Hartmann
Sehr geehrter Herr Hartmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. Juli 2008 zum Thema Wahlrecht.
„Unmittelbar“ bedeutet in diesem gesetzlichen Kontext, dass anders als beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika keine Wahlmänner oder Delegierte bei der Wahl zwischengeschaltet sein dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB