Frage an Ronald Pofalla von Dietmar G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Generalsekretär,
ich bin Mitglied der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge und als solcher vor dem Fall der Mauer Bürger der Bundesrepublik Deutschland geworden.
Obwohl wir bereits in das Renrtenversicherungssystem der Bundesrepublik eingegliedert waren, wird unsere Rente nicht nach dem FRG, sondern nach dem RÜG berechnet. Das bedeutet für uns eine erhebliche finanzielle Einbuße (300 bis 500 €). Es ist Fakt, daß das RÜG ausschließlich für die Bürger des Beitrittsgebietes geschaffen wurde und so rechtlich nicht zu beanstanden ist. Das Beitrittsgebiet gibt es seit dem 18. 5. 1990. Wir waren daher niemals Bürger des Beitrittsgebietes und damit darf das RÜG nicht auf diese Personen angewendet werden. Das BMAS hat eine Umdeutung des RÜG vorgenommen und die DRV Bund angewiesen, daß alle Bürger mit DDR-Erwerbsbiografie jetzt nach dem RÜG zu bewerten sind. Dies ohne zeitnahe Information der Betroffenen.
Die von uns angeschriebenen MdB der CDU/CSU haben nicht den Mut, diese Tatsachen zu akzeptieren. Das verunsichert die bisher sehr konservativ wählende Personengruppe sehr.
Im Gegenteil werden die Mitarbeiter von Stasi und den bewaffneten Organen der DDR vom Bundesverwaltungsamt aufgefordert, ihre Rentenanwartschaften aus Sonderversorgungssystemen in Anspruch zu nehmen. So erhalten die Täter heute gute Renten, die Opfer werden für die erduldeten Repressalien bestraft und verhöhnt! Eine unglaubliche Geschichte, denn wir sind die Verlierer der Wiedervereinigung!
Die falschen Aussagen des BMAS kennen wir zur Genüge.
Würden Sie uns bitte, auch in Ihrer Eigenschaft als Rechtsanwalt, Ihre
persönliche Meinung dazu sagen? Kann es die Absicht der Bundesregierung sein, die Vorkämpfer der Wiedervereinigung so zu diskreditieren? Würden Sie uns bitte in unserem Kampf um Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit unterstützen?
Mit freundlichem Gruß
Dietmar Grabner