Frage an Ronald Pofalla von Heidemarie F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Pofalla,
Was hat die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem zur gesetzlichen Rente der DDR mit einem Stichtag zu tun? Warum werden hier nicht die erworbenen Anwartschaften ( wie z.B. bei Betriebsrenten, VBL u.s.w.) gewertet, sondern die Zugehörigkeit an einem bestimmten Tag (30.06.1990)? Warum gibt es nur für das Zusatzversorgungssystem der Technischen Intelligenz eine Stichtagsregelung und nicht für alle anderen 26 Systeme? -Gleichheitsprinzip- Ist zu dieser Thematik eine Gesetzesänderung vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Fischer
Sehr geehrte Frau Fischer,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.03.2009 über abgeordnetenwatch.de.
Gerne bin ich bereit, an mich persönlich gerichtete Anfragen zu beantworten.
Bitte nutzen Sie hierzu meine E-Mail-Adresse: ronald.pofalla@bundestag.de
oder schreiben Sie mir unter folgender Postanschrift:
Ronald Pofalla MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB