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Antwort von Rüdiger Kruse
CDU
• 05.08.2009

(...) Ist eigenes Einkommen oder Vermögen vorhanden und überschreitet dieses die in den §§ 82 ff SGB XII festgeschrieben Freigrenzen, so ist der die Freigrenzen überschreitende Betrag zur Finanzierung der Maßnahme voll einzusetzen. Dies kann im Einzelfall auch zur vollständigen Finanzierung der Eingliederungshilfemaßnahme als Selbstzahler dann führen, wenn der die Freigrenzen überschreitende Betrag größer ist als die Maßnahmekosten. (...)

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