Über Rüdiger Leefers

Ausgeübte Tätigkeit
Polizeibeamter
Berufliche Qualifikation
Dipl. Verwaltungswirt
Geburtsjahr
1961

Rüdiger Leefers schreibt über sich selbst:

Portrait von Rüdiger Leefers

Als Bürger dieser Stadt und Polizeibeamter werde ich mich nicht damit abfinden, dass andere Bundesländer erfolgreicher Kriminalität vorbeugen, Verbrechen aufklären und Täter rechtskräftig verurteilen.
Ich bin seit fast 40 Jahren Polizeibeamter und das nach wie vor mit ganzem Herzen. Die in den letzten Jahren zunehmend gestiegenen schlechten Rahmenbedingungen, unter denen meine Kolleginnen und Kollegen ihren Dienst versehen müssen sowie die extrem hohen Bearbeitungsrückstände bei der Kriminalpolizei machen mich zutiefst betroffen. Über 15.000 Vorgänge liegen derzeit unbearbeitet auf Halde. Viele Straftäter können so nicht ermittelt werden und deshalb weiter unbehelligt Straftaten begehen, was sich letztlich negativ auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger sowie die Aufklärungsquote auswirkt. Aus meiner Sicht ist es beschämend, wie hier mit Opfern von Straftaten umgegangen wird.

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Kandidaturen und Mandate

Kandidat Bremen Wahl 2019

Angetreten für: CDU
Wahlkreis: Bremen
Wahlkreis
Bremen
Erhaltene Personenstimmen
940
Wahlliste
Wahlbereich Bremen
Listenposition
34

Politische Ziele

Ich bin der Meinung...

Sicherheit und Grundrechtsschutz müssen kein Widerspruch sein!

Für mich gehört es zu den maßgebenden staatlichen Aufgaben, unseren Bürgerinnen und Bürgern ein sicheres Leben, den Schutz ihres Eigentums sowie ihrer körperlichen Unversehrtheit zu garantieren.

In meiner politischen Arbeit möchte ich mich insbesondere für ein sicheres Bremen und Ihr sicheres Zuhause einsetzen.

Mit großer Sorge verfolge ich die zunehmende Gewalt gegenüber Rettungskräften, Feuerwehr und Polizei. Das ist absolut inakzeptabel und in jedem Fall zu ahnden.

Neben einer personell und materiell gut ausgestatteten Polizei bedarf es einer konsequenten Durchsetzung bestehender Gesetze.

Opferschutz geht vor!

Egal, ob es um Opfer von innerfamiliärer Gewalt, Stalking oder anderer Gewaltdelikte geht: Es gilt, die Rechte der Opfer - nicht die Daten der Täter - zu schützen.