Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezüglich Recht

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Yves B. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Yves B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

derzeit zeichnen sich Entwicklungen ab, die Sie, soweit ich Ihre bisweilen uneindeutigen Äußerungen richtig deute, nicht gutheißen:

-http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,660597,00.html:
Laut dieser Seite, worauf ich in Anlehnung an Herrn Nerz´ Frage hinweise, sind Sie aufgerufen, sich am 30.11. auf einem EU-Innen- und Justizministertreffen darüber zu äußern, ob die USA künftig ohne konkreten Verdacht und trotz u.a. verfassungsrechtlichen Bedenken deutscher Datenschutzexperten auf sensible Daten (u.a. Namen, Adressen, Ausweis- und Kontonummern) innereuropäischer Finanztransaktionen Zugriff haben soll. Mich irritiert, dass Ihr Ministerium dem Artikel zufolge eine diesbzgl. Anfrage noch nicht beantwortet hat, obwohl Sie es laut Zitat abgelehnt haben, dass "staatliche Stellen i.A. auf Überweisungsdaten...zugreifen können".

-http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,658688,00.html:
Das hier genannte Zitat: "Wir wollen denen das Handwerk legen, die Menschen von Sterbehilfe überzeugen und sich dafür bezahlen lassen" lässt offen, ob Sie sich darin den Koalitionskompromiss als Ihre Lieblingslösung würdigen, der nur gewerbliche Sterbehilfe betrifft- zum Unmut der Unionsländer, die trotzdem alle Selbsttötungshilfsvereine mit einem Gesetz zu verfolgen planen, das ausgerechnet in Ihrem Ministerium zu entstehen hätte.

Ich möchte Sie um Auskunft darüber bitten, wie Sie aktuell zu diesen Themen stehen, wie weit Ihre Kompromissbereitschaft geht und wie Sie ggf. gegen diese überstrapazierende Entwürfe vorzugehen gedenken.

Mit freundlichen Grüßen

Yves Busch

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Busch,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir uns bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen für ein hohes Datenschutzniveau, also strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten, und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen wollen wir ausschließen. Die Übermittlung der Daten soll an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt werden. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Außerdem wollen wir das Abkommen unter Ratifizierungsvorbehalt stellen.

Für uns ist aber noch etwas anderes entscheidend: Es ist ziemlich unglücklich, dieses Abkommen in der Europäischen Union einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages noch schnell nach den alten Regeln durchpeitschen zu wollen. Das würde das EU-Parlament brüskieren, das dem Abkommen kritisch gegenüber steht und das mit dem Lissabonner Vertrag ein Mitentscheidungsrecht erhält. Auch aus diesem Grund steht die Bundesregierung dem Swift-Abkommen sehr distanziert gegenüber. Am 30. November wird beim europäischen Innenrat wohl endgültig entschieden werden. Leider teilen jedoch die allermeisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht unsere Auffassung.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger