Beabsichtigt die Linke ein Untersuchungsausschuss einzuberufen um die Frage zu klären wer das Hamburger Finanzamt angewiesen hat die Forderung von 47 Millionen an die Warburg Bank zurückzunehmen

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Frage von Dragan H. •

Beabsichtigt die Linke ein Untersuchungsausschuss einzuberufen um die Frage zu klären wer das Hamburger Finanzamt angewiesen hat die Forderung von 47 Millionen an die Warburg Bank zurückzunehmen

und wer hat die Untersuchende Staatsanwältin Frau Anne Brorhilker untersagt das Hamburger Finanzamt zu durchsuchen? Die Antwort der Staatsanwältin ist zu minderst Rätselhaft. Sie wäre mit der Durchsuchung nah an der Person die die Anweisung an das Finanzamt gegeben hat. Dazu sagt sie: Zitat: "Es ist nicht meine Aufgabe, die politischen Aspekte zu kommentieren. Wir sind Strafverfolger und nur das ist Gegenstand unseres Interesses. Da kann ich zu dem Stand der Ermittlungen nichts sagen" Zitat Ende.Ich beziehe mich auf die WDR Sendung "Der Milliardenraub" mit dem Thema Cumex Betrug

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Sehr geehrter Herr H.,

in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 hat die Ampel-Koalition gegen die Stimmen von CDU/CSU, LINKEN und AfD die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Cum-Ex-Komplex abgelehnt. Damit verweigern die Regierungsfraktionen die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals, durch den die Steuerzahler um Abermillionen Euro geschädigt wurden. Mein früherer Fraktionskollege Fabio De Masi hat sich bereits frühzeitig intensiv mit der Materie beschäftigt und Aufklärung verlangt. In einem Antrag (19/16836) von Januar 2020 haben wir gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, solche unrechtmäßige Steuererstattungen wirksam auszuschließen. Dafür müsste der Mechanismus zur Einbehaltung und Erstattung von Kapitalertragsteuern modernisiert und ein lückenloser datenbankgestützter Abgleich von Erstattungsanträgen mit tatsächlichen Steuerzahlungen eingeführt werden. Ebenso sollten Finanzmarktaufsicht und Finanzverwaltung in Kooperation mit den Ländern in die Lage versetzt werden, Handelsmuster am Kapitalmarkt und steuerliche Gestaltungen zu analysieren, um neue Betrugsformen frühzeitig zu erkennen. Dafür sollten die Voraussetzungen inklusive hinreichendem Datenzugang, Personal und Infrastruktur sowie politischer Rückendeckung geschaffen werden, um entsprechende Analysen vornehmen zu können. Nötig sind außerdem ein umfassender Schutz und eine zentrale Anlaufstelle für Hinweisgeber sowie eine Meldepflicht auch für nationale Gestaltungsmodelle. Darüber hinaus ist es notwendig, die Aufarbeitung steuergetriebener Kapitalmarktgeschäfte zu verstärken, um das Verjährungsrisiko strafbewehrter Vorgänge zu minimieren und unrechtmäßige Gewinne abzuschöpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sahra Wagenknecht

 

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