Frage an Sebastian Edathy bezüglich Recht

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Sebastian Edathy
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Frage von Alexander E. •

Frage an Sebastian Edathy von Alexander E. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

heute vor einem Jahr trat die neue Regelung zum "Taschenmesser-Führverbot" in Kraft, die seither durchaus keine Freunde gefunden hat, zumal es über das Zustandekommen viele unschöne Gerüchte gab, die teilweise leider verifiziert wurden.

In den letzten Tagen habe ich mich aus persönlicher Neugier telefonisch bei verschiedenen Behörden erkundigt und erfahren, dass offenbar sehr viele Messer "beschlagnahmt" und geprüft werden, die allermeisten davon aber nicht "deliktrelevant" wären.

Nun würde mich interessieren, ob es in dieser Sache denn bitte konkrete, gesicherte Zahlen gibt.

1. Wieviele Straftaten (darunter: Straftaten gegen das Leben) wurden durch die Einführung des Taschenmesserfürverbotes konkret verhindert?

2. Wieviele Messer wurden beschlagnahmt, wieviele davon waren "nicht deliktrelevant", wurden also zu Unrecht beschlagnahmt?

3. Würden Sie die Einführung der Regelung ein Jahr nach dem Start als Erfolg oder als Misserfolg werten - und mit welcher Begründung ?? Oder ist es derzeit noch zu früh, um ein Urteil zu treffen ??

Vielen Dank für Ihre Ausführungen.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Sebastian Edathy
Antwort von
SPD

Rehburg, 2. April 2009

Sehr geehrter Herr Eisnecker,
Ihre Fragen vom 1. April 2009 habe ich mit Interesse gelesen.

Es gibt kein "Taschenmesser-Führverbot".

Es ist seit der letzten Novellierung des Waffenrechts verboten, feststehende Messer mit einer Klingen-Länge von mehr als 12 Zentimetern ohne legitimen Grund zugriffsbereit in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Es ist zudem untersagt, ohne entsprechenden Grund ein einhändig zu öffnendes Messer zugriffsbereit in der Öffentlichkeit mit sich zu führen.

Wo ist da das Problem? Ich sehe hier keins! Wer ein Taschenmesser, etwa zum Apfelschälen, tragen möchte, wird dafür nach wie vor eine ausreichende Auswahl vorfinden. Besonders lange, feststehende Klingen und blitzschnell aufklappbare Messer braucht man dafür nicht. Ohne einen triftigen (legalen) Grund zu haben, gibt es keine Notwendigkeit, solche Messer zugriffsbereit im öffentlichen Raum bei sich zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB