Frage an Sibylle Laurischk bezüglich Recht

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Sibylle Laurischk
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Frage von Jörn P. •

Frage an Sibylle Laurischk von Jörn P. bezüglich Recht

Liebe Bekannte und Freunde,

im nachfolgendem ein Brief, den ich nicht selber verfasst habe, dem ich aber vollkommen zustimme, mit der Bitte um Beachtung und wenn er Euch überzeugt mit der Bitte um Weiterleitung an Eure Wahlkandidaten zur Beantwortung. Die Wahlkandidaten findet Ihr unter http://www.kandidatenwatch.de/

Als einzige Partei hat die FDP eindeutig gegen den Unfug Stellung bezogen und Herr Hirsch hat sogar gegen §7 LuftSig geklagt! Bitte berücksichtigt diese Erkenntnisse und Tatsachen bei Eurem Gang zur Bundestagswahl.

Meine Überschrift zu dem Thema lautet: JE WENIGER MAN VON EINER SACHE VERSTEHT, DESTO SICHERER IST MAN IN SEINEM URTEIL - HIER DER BRIEF -

Sehr geehrter Volksvertreter,

wir Piloten der allgemeinen Luftfahrt finden, dass das Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt ist.
Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?

Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich zum Beispiel neuerdings einer "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Erpressung, weil man bei Nichtbeantragung seine Lizenz verliert!

Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.

Dazu schreibt die FAZ am 9.August 2005 im Artikel "Post für Piloten" u.a.:"... Das LuftSig beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, dass Terroristen es nicht wagen würden, deutsche Hochhäuser oder Kernkraftwerke ohne behördliche Genehmigung anzugreifen. Manche nennen es einen Skandal. In Wahrheit macht sich nur lächerlich (Stolpe, Schily, Beckstein), wer mit so grossen Kanonen auf so kleine Spatzen schiesst...."

Mit denselben Argumenten könnte auch jeder Führerscheinbesitzer und Rucksackträger "durchleuchtet" werden. Dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben und Rucksackbomben in den Innenstädten explodiert sind.

Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!!

Bitte beantworten Sie mir als Ihr potentieller Wähler folgende Fragen:

>>> Sind Sie der Meinung, dass bei §7 LuftSig das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?

>>> Sind Sie der Meinung, dass die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche Schnüffelei über unverdächtige Minderheiten kommt.

>>> Finden Sie, dass Regierungsvertreter inzwischen mehr beeinflusst sind von psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als vom normalen Bürger (Sportpiloten)?

>>> Werden Freiheit und Demokratie und Menschenwürde dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?

>>> Was werde Sie persönlich, als unser künftiger Abgeordneter, dagegen §7 LuftSig tun?

>>> Was wird Ihre Partei gegen §7 LuftSig tun?

>>> Was halten Sie von allgemeiner Luftraumsperrungen zur Terrorabwehr? (Bitte beachten Sie bei der Antwort auf diese Frage die bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten der Luftraumnutzung. Auch früher durfte man offiziell nicht ohne Genehmigung in den Luftraum von Berlin einfliegen!)

Mit freundlichen Grüssen

Prof. Dr.-Ing. Jörn Puscher
Sachverständiger für Gewerbe-, Freizeit- und Verkehrslärm.
öffentlich bestellt und vereidigt
fon 07808-9438911
fax 07808-9438910
mob 0171-6805804
J.Puscher@tiscali.de
www.fh-trier.de/~puscher
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Portrait von Sibylle Laurischk
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Puscher,

Vielen Dank für Ihre Frage.

Die FDP setzt bei der inneren Sicherheit auf eine konsequente Anwendung und Ausschöpfung des geltenden Rechts und auf eine gute personelle, finanzielle und sachliche Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Die FDP lehnt es ab, ganze Bevölkerungs- und Berufsgruppen unter Terrorismusverdacht zu stellen. Auch ist sie gegen jede Form von Gesetzesaktionismus, der die Realität schnell aus dem Blick geraten lässt, wie zuletzt beim Flugverbot über dem Zentrum Berlins.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat dem Luftsicherheitsgesetz im Deutschen Bundestag nicht zugestimmt. Neben schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen auch Bedenken gegen die im § 7 Luftsicherheitsgesetz vorgesehene Sicherheitsüberprüfung. Diese ist kein geeignetes Instrument, um terroristischen Anschlägen entgegenzuwirken. Mit ihr verbindet sich ein erheblicher bürokratischer Aufwand, dem kein tatsächlicher Sicherheitszugewinn gegenübersteht. Hinzu kommen erhebliche rechtsstaatliche Mängel. Das fängt damit an, dass bis zum heutigen Tage keine Durchführungsverordnung vorliegt und das Bundesinnenministerium der FDP auch auf Nachfrage keinen verbindlichen Termin benennen konnte, bis zu dem eine Durchführungsverordnung vorliegen wird. Die FDP hat wiederholt gefordert, die Zuverlässigkeitsüberprüfung bis zum Vorliegen einer solchen Durchführungsverordnung auszusetzen. Des Weiteren hat die FDP den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern gebeten, die gegenwärtige Verwaltungspraxis zu überprüfen, wonach die Luftfahrterlaubnis teilweise allein wegen eines fehlenden Überprüfungsantrages widerrufen wird. Unseres Erachtens ist es nicht gerechtfertigt, allein aus einem fehlenden Antrag auf eine mögliche Unzuverlässigkeit des Betroffenen zu schließen. Im Falle ihrer Regierungsbeteiligung wird sich die FDP dafür einsetzen, gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Verbänden pragmatische und vernünftige Alternativen zur Sicherheitsüberprüfung in der jetzigen Form zu entwickeln.

Mit Sorge beobachten wir auch, dass die neue Richtlinie für die Gesundheitsprüfung offenbar zu erheblichen flugmedizinischen und bürokratischen Hürden führt. Für private Flugzeugführer sind die neuen Tauglichkeitsanforderungen eingeführt worden, obwohl hierzu europarechtlich keine Veranlassung bestand. Die bisher gesammelten Erfahrungen machen eine Korrektur der Tauglichkeitsregelungen erforderlich. Sowohl die Eigenverantwortung der Lizenzinhaber als auch die Entscheidungskompetenzen der Flieger- und Hausärzte müssen gestärkt werden. Das Verwaltungsverfahren muss insgesamt vereinfacht und kostengünstiger ausgestaltet werden. Die FDP wird die Änderungsverordnung, die gegenwärtig vorbereitet wird, sehr sorgfältig prüfen.Ihre Hinweise werden wir in unsere Überlegungen einbeziehen.

Für Ihr Interesse an unserer Arbeit danke ich Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihre Sibylle Laurischk