Frage an Simone Strohmayr bezüglich Recht

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Simone Strohmayr
SPD
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Frage von Sina B. •

Frage an Simone Strohmayr von Sina B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Strohmayr

1.
Viele Familienangehöriger von Mordopfern erholen sich Zeitlebens nicht mehr von solchen schrecklichen Taten. Krankenkassen bezahlen aber oft gar keine oder nur eine zeitlich eng begrenzte Therapie, die Familienangehörige dabei unterstützt, mit dem Verlust leben zu lernen.
Wurde je der Kontakt zu Familienangehörigen der Mordopfer z.B. des Roland S. gesucht und wurde den Familienangehörigen Unterstützung angeboten?

2.
Ich habe mehrfach gelesen, dass Familienangehörige von Mordopfern ganz alleine für die Beerdigungskosten aufkommen müssen.
Stimmt dies?

3.
Wenn Täter sich außerhalb der Forensik / Gefängnis aufhalten und von Sicherheitspersonal / Ärzten begleitet werden, müssen dann für das Personal Überstunden- bzw. ein Sonntagszuschlag bezahlt werden?
3.1. Wenn ja, wer muss diese Kosten bezahlen?

4.
Es ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn Straftäter arbeiten.
Aber warum fließt dieses Geld nicht an die Einrichtung, in der diese Straftäter untergebracht sind?
Oder an die Familienangehörigen der Opfer?

5.
Wenn Straftäter so viel billiger arbeiten, als Arbeitnehmer außerhalb von Forensik bzw. Gefängnis, dann schädigen die Täter doch letztendlich die unbescholtenen Arbeitnehmer. Unbescholtene Arbeitnehmer können nicht für Cent-Beträge arbeiten, denn sie müssen Lebensmittel bezahlen, Miete, Strom, Heizung, ihre Familie ernähren.

Zudem besteht auch noch die Gefahr, dass die Arbeitnehmer außerhalb von Forensik bzw. Gefängnis ihre Arbeit verlieren, weil sie nicht so billig arbeiten können.
5. 1.
Wie viel Firmen gibt es in Deutschland, die auf diesem Wege äußerst günstig produzieren lassen?
5. 2. Warum wird in Forensik / Gefängnissen nicht der Mindestlohn bezahlt?

Mit ausgezeichneter Hochachtung
Sina Berg

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SPD

Sehr geehrte Frau Berg,

1.
Viele Familienangehöriger von Mordopfern erholen sich Zeitlebens nicht
mehr von solchen schrecklichen Taten. Krankenkassen bezahlen aber oft gar
keine oder nur eine zeitlich eng begrenzte Therapie, die
Familienangehörige dabei unterstützt, mit dem Verlust leben zu lernen.
Wurde je der Kontakt zu Familienangehörigen der Mordopfer z.B. des Roland
S. gesucht und wurde den Familienangehörigen Unterstützung angeboten?

Für Angehörige von Mordopfern ist die unmittelbare Zeit nach der Tat oftmals sehr dramatisch und geprägt von der Traumatisierung durch den Verlust. Zahlreiche Vereine und Verbände leisten in der Beratung und Betreuung von Opferangehörigen wichtige und kompetente Arbeit. Für mich sind Verbände und Interessenvertretungen von Opferangehörigen die ersten Ansprechpartner. Als Abgeordnete fordere ich, dass Staat und Gesellschaft diese Verbände unterstützen. Wenn Angehörige auf mich zukommen und um Unterstützung bitten, so komme ich diesem Wunsch natürlich gerne nach.

2.
Ich habe mehrfach gelesen, dass Familienangehörige von Mordopfern ganz
alleine für die Beerdigungskosten aufkommen müssen.
Stimmt dies?

Gemäß Art 15 II des bayerischen Bestattungsgesetzes können ganz allgemein die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verwandten und Verschwägerten auf- und absteigender Linie, die Adoptiveltern und Adoptivkinder, die Geschwister des Verstorbenen und deren Kinder, die Personensorgeberechtigten und der Betreuer, soweit die Sorge für die Person des Verstorbenen zu dessen Lebzeiten zu seinem Aufgabenkreis gehört hat, für die Bestattung verpflichtet werden. Eine direkte Verantwortlichkeit eines Mörders für die Kosten der Bestattung seines Opfers gibt es nicht. Diese müssten ggf. von den zur Bestattung Verpflichteten in einem zivilrechtlichen Verfahren gegen den Mörder als Schadensersatz geltend gemacht werden. Dies ist sicherlich bedauerlich. Ich denke, hier gibt es keine einfache Lösung. Hätten Sie konkrete Anregungen? Ich greife sie gerne auf.

3.
Wenn Täter sich außerhalb der Forensik / Gefängnis aufhalten und von
Sicherheitspersonal / Ärzten begleitet werden, müssen dann für das
Personal Überstunden- bzw. ein Sonntagszuschlag bezahlt werden?
3.1. Wenn ja, wer muss diese Kosten bezahlen?

Wenn die Begleitung durch Sicherheitspersonal/Ärzte vom Dienstherren bzw. Auftraggeber angeordnet worden ist, gelten die vereinbarten Rahmenbedingungen wie z.B. die Bestimmungen der Beamtenbesoldung oder des TVöD.
Die Personalkosten werden von der entsprechenden Dienststelle getragen, welcher die Person angehört. Sollte die Tätigkeit von anderen Dienststellen/Personen erwünscht gewesen sein, sind Kostenerstattungen möglich.

4.
Es ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn Straftäter arbeiten.
Aber warum fließt dieses Geld nicht an die Einrichtung, in der diese
Straftäter untergebracht sind?
Oder an die Familienangehörigen der Opfer?

Die Erlöse aus der Tätigkeit von Gefangenen oder Untergebrachten sollten tatsächlich an die Einrichtung fließen, die auch die Kosten für die Inhaftierung/Unterbringung und Bereitstellung der Arbeitsstelle zu tragen hat. Im Gefängnis ist dies bereits heute der Fall, leider fehlen entsprechende Regelungen in der Forensik und so kann es zu rein privatwirtschaftlich orientierten Modellen wie im Fall Haderthauer kommen. Hier muss der Gesetzgeber dringend tätig werden. Ich werde diesen Prozess von Oppositionsseite begleiten.

5.
Wenn Straftäter so viel billiger arbeiten, als Arbeitnehmer außerhalb von
Forensik bzw. Gefängnis, dann schädigen die Täter doch letztendlich die
unbescholtenen Arbeitnehmer. Unbescholtene Arbeitnehmer können nicht für
Cent-Beträge arbeiten, denn sie müssen Lebensmittel bezahlen, Miete,
Strom, Heizung, ihre Familie ernähren.
Zudem besteht auch noch die Gefahr, dass die Arbeitnehmer außerhalb von
Forensik bzw. Gefängnis ihre Arbeit verlieren, weil sie nicht so billig
arbeiten können.

5. 1.
Wie viel Firmen gibt es in Deutschland, die auf diesem Wege äußerst
günstig produzieren lassen?

Ich kann Ihnen nicht sagen, wie viele Firmen in Forensik und Gefängnis in Deutschland produzieren lassen. Ein Parteikollege von mir hat bereits eine entsprechende Anfrage an die bayr. Staatsregierung verfasst zu den bayrischen Zahlen. Die Antwort lasse ich Ihnen gerne zukommen, wenn Sie mir Ihre E-Mail-Adresse zukommen lassen.

5. 2. Warum wird in Forensik / Gefängnissen nicht der Mindestlohn bezahlt?

Ein Mindestlohn im Gefängnis würde meines Erachtens zu Verzerrungen und unbilligen Vorteilen von Gefangenen gegenüber regulären Arbeitnehmern führen. Wie Sie richtig sagen, muss ein Häftling keine Kosten für Kost und Logis aufbringen, erhielte dann jedoch denselben Lohn wie ein regulärer Arbeitnehmer mit Mindestlohn. Im Laufe der Haft könnte der Strafgefangene dadurch Geld ansparen und würde von seiner Inhaftierung sogar wirtschaftlich profitieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Simone Strohmayr, MdL

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