Frage an Stefan Schuster bezüglich Staat und Verwaltung

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Frage von Henning L. •

Frage an Stefan Schuster von Henning L. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

gem. Art. 65 BayBG kann ein öffentlicher Dienstherrn jeder seiner Mitarbeiter zu einer amtsärztlichen Untersuchung schicken. Die Gründe hierfür sind relativ geringfügig und stehen im freien Ermessen des Vorgesetzten. Aufgrund der Rechtssprechung des BayVGH (z.B. 09.09.2005, 3CS05.1883, 09.02.2006 3CS95.2955 u.a.) ist eine solche Anordnung kein Verwaltungsakt, der selbstständig angefochten werden kann und der betroffene Beamte somit der Willkür seines Dienstherrn ausgesetzt.

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Grundrechte, in denen der Beamte verletzt wird durch die Sammlung von höchstpersönlichen Daten (hier Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 1, 2 GG, Art. 99, 100 BayV) und den immer häufiger auftretenden Konflikten in der Arbeitswelt, vor denen auch der öffentlichen Dienst nicht haltmacht, deshalb meine Frage

1) Sehen Sie an dieser Stelle Handlungsbedarf, die dem betroffenen Beamten eine Handhabe gegen eine solche Datensammelwut öffentlicher Stellen einräumt?
2) Wollen Sie deshalb Art. 65 BayBG dahingehend ändern, dass eine solche Verfügung selbstständig angefochten werden kann?
3) Wenn Sie keinen Änderungsbedarf sehen: wie wollen Sie dann sicher stellen, dass auch Beamte gegen Willkürmassnahmen ihrer Arbeitgeber hinreichend geschützt sind?

Mit freundlichen Grüssen
Henning Lesch

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SPD

Sehr geehrter Herr Lesch,

herzlichen Dank für Ihre hochinteressante Anfrage.

Diese Anfrage reicht weit über die beamtenrechtliche und dienstrechtliche Problematik hinaus. Ich habe deshalb mit meinem Fraktionskollegen Horst Arnold, der Mitglied im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen ist, gesprochen. Wir haben vereinbart, dass wir diesbezüglich gemeinsam eine schriftliche Anfrage an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz richten werden. Die Problemstellung, die Sie aufgezeigt haben, muss grundsätzlich und gewissenhaft geklärt werden.

Gerne lasse ich Ihnen unsere Anfrage und die Antwort des Datenschutzbeauftragten demnächst zukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schuster, MdL