Als Schüler hat man eine „Schulpflicht“, welcher man nachkommen muss, da man sonst sanktioniert wird. Wieso gibt es für den Staat keine „Unterrichtspflicht“?

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Frage von Sebastian K. •

Als Schüler hat man eine „Schulpflicht“, welcher man nachkommen muss, da man sonst sanktioniert wird. Wieso gibt es für den Staat keine „Unterrichtspflicht“?

Hallo Herr Brandner,

Deutschland hat einen enormen Fachkräftemangel. Um dem entgegenzuwirken, muss man erst einmal dafür sorgen, dass die nächste Generation auch eine qualitativ gute Schulausbildung erhält. Leider sieht die Realität so aus, dass man schon zufrieden ist, wenn das Kind überhaupt unterrichtet wird (unabhängig davon, dass der Ersatzlehrer sehr oft nicht mal für das entsprechende Fach qualifiziert ist).

Für Kinder gibt es eine Schulpflicht und es wird sanktioniert, wenn man dem nicht nachkommt. Bedauerlicherweise gibt es leider keine "Unterrichtspflicht", welche den Kindern garantiert, dass sie auch den kompletten Unterricht haben, den man ihnen versprochen hat. Außerdem hat man auch keine juristischen Möglichkeiten dagegen zu klagen, wenn die Schüler zu oft Unterrichtsausfälle haben. Plant die AfD hierbei auch aktiv zu werden?

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Danke für diese Frage. Ich stimme Ihnen hier vollkommen zu. Die Schulpflicht auf der einen Seite müsste einer prinzipiellen Verpflichtung, Unterricht auch anzubieten, gegenüberstehen. Dass dies nicht gewährleistet wird, ist für uns völlig unverständlich, zumal das Problem auch lange Zeit bekannt und bei weitem nicht neu ist. Da die Bildungspolitik Ländersache ist, kann ich nicht vollständig ausschließen, dass die AfD in einem Landesparlament schon einen entsprechenden Antrag gestellt hat.

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