Frage an Stephan Gatter bezüglich Gesundheit

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Stephan Gatter
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Frage von Hazel M. •

Frage an Stephan Gatter von Hazel M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Gatter,

mit Interesse habe ich die Fragen von Herrn M. sowie Ihre Antworten dazu gelesen. Ich hätte noch eine ergänzende Frage hierzu, und ich hoffe, dass Sie mir antworten, auch wenn ich gar nicht in Ihrem Wahlbezirk, ja nicht einmal in Köln wohne, sondern im weiteren Umland.

Da ich aber des öfteren nach Köln komme, hätte ich gern eine verbindliche Auskunft, um Rechtssicherheit in diesem Punkt zu haben. Es geht noch einmal um die meiner Meinung nach etwas voreilige und auf keiner Rechtsgrundlage basierende Verordnung des Herrn Kahlen.

Ist diese überhaupt durchsetzungsfähig? Hat Herr Kahlen da nicht eindeutig seine Kompetenzen überschritten? GILT demnach diese Anordnung überhaupt - kann oder darf sie überhaupt gelten?
Es ist doch Herrn Kahlens eigene, selbstherrlich getroffene, völlig subjektive Einschätzung einer Sachlage,die von unseren Bundespolitikern zur Stunde noch diskutiert wird - und somit gar nicht geklärt ist?

Sie schreiben selbst: "Wenn eine neue Landesregierung das NRW-Nichtraucherschutzgesetz novelliert, wird es auch zu einer Klärung des Status der E-Zigaretten kommen müssen. Die Haltung der NRWSPD habe ich verdeutlicht.

Wenn dies geschehen ist, werden sich auch die Kommunen an die Vorgaben des novellierten Nichtraucherschutzgesetz ausrichten."

Aus Ihren Sätzen entnehme ich:

1) Das gegenwärtige NRSG gibt ein Dampf-Verbot in öffentlichen Lokalen gar nicht her.

2) Es könnte in absehbarer Zeit eine Novelle dieses NRSG geben, und DARIN solle der Status der e-Zigaretten geklärt werden, so dass es ERST DANN eine Grundlage für eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung geben kann.

3) Meine eigene Rechtsauffassung (die ja irrig sein kann, mir aber logisch erscheint) sagt mir, solange Punkt 2 nicht erfüllt ist, wäre es dem Hausrecht der Kneipenbesitzer vorbehalten, ob sie in ihrem Lokal den Konsum elektronischer Zigaretten gestatten wollen oder nicht.

Im Voraus vielen Dank und freundliche Grüße,
Hazel Mabe

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Mabe,

ich bin der Auffassung, dass die E-Zigaretten nicht Bestandteil des zur Zeit geltenden Nichtraucherschutzgesetzes NRW sind.

Sobald der neu gewählte Landtag sich mit einer eventuellen Novellierung des Gesetzes befassen wird, werde ich, sofern ich wieder Mitglied des Landtages bin, darauf drängen, dass diese Frage verbindlich und damit rechtssicher geklärt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Gatter