Frage an Stephan Harbarth

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Stephan Harbarth
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Frage von Karin Anita B. •

Frage an Stephan Harbarth von Karin Anita B.

Würden Sie GEN-Honig kaufen, wenn er als solcher gekennzeichnet wäre?
Glauben Sie auch, dass dieser Honig - wenn er nicht gerade spottbillig wäre - viele AbnehmerInnen hätte?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Becker,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Ich weiß, dass der überwiegende Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland den Einsatz von Gentechnik ablehnt.

Deshalb sind wir gefordert, dem Verbraucher echte Wahlfreiheit zu ermöglichen. Dafür müssen die Verbraucher aber auch in die Lage versetzt werden, zu erkennen, welche Lebensmittel mit Gentechnik in Berührung gekommen sind. Was drin steht, muss draufstehen.

Dies ist aber heute nicht der Fall. Es wird von Gentechnikfreiheit in Deutschland gesprochen und es werden von den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland tatsächlich auch keine GVO-Nutzpflanzen angebaut.

Und doch ist Gentechnik heute bereits Alltag in Deutschland und der EU, denn es muss darauf hingewiesen werden, dass 80 Prozent unserer Lebensmittel mit Gentechnik in Berührung kommen. Dies wissen jedoch nur die wenigsten Verbraucher. Und auch auf EU-Ebene findet bislang nur eine Minimalkennzeichnung statt.

Fakt ist, dass in unseren Supermarkt-Regalen die Gentechnik längst angekommen ist. Dazu zählen natürlich auch tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Eier. Denn Schweine, Kühe oder Hühner werden heute mit Soja aus Ländern wie Brasilien, USA etc. gefüttert. Dabei handelt es sich in der Regel um GVO-Soja. Und selbst die Futtermittel, die als gentechnikfrei gelten, können und dürfen bis zu 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Nicht anders verhält es sich mit dem von Ihnen explizit genannten Honig, jedoch mit dem Unterschied, dass eventuell gentechnisch belastete Pollen nicht als Zutat künstlich hinzugefügt werden, sondern bereits als natürlicher Bestandteil im Honig vorkommen.

Allerdings ist eine einseitige Ausweitung der Kennzeichnungspflicht allein auf tierische Lebensmittel verfehlt. So wird der Eindruck erzeugt, als ob nur diese Bereiche der Lebensmittelherstellung betroffen wären. Dies führt nicht nur zu einer einseitigen Diskriminierung sondern auch zu einer einseitigen unvollständigen Information der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Dabei darf nicht das Endprodukt, sondern es sollten alle Gentechnikanwendungen im gesamten Produktionsprozess gekennzeichnet werden. Nur so wird echte Wahlfreiheit ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth