Wie wurden Verkaufsverbot, Importverbot und Einschränkung von Angelblei bei Ihren Nachbarn DNK und NOR umgesetzt? Wie soll eine Einschränkung in HH und der BRD rechtlich ausgestaltet werden?
Angelblei belastet Gewässer und Umwelt, gefährdet die Gesundheit der Angler und verursacht der Allgemeinheit Kosten, durch belastete Sedimente und Entsorgung. PB ist nach GHS als gesundheitsgefährlich und umweltgefährlich eingestuft. PB lethal concentration LC50, Fisch, 96 Stunden = 0,44–452 mg·l−1
Der tech. Fortschritt der Angelausrüstung war die letzten 20 Jahre überproportional und gleicht evt. min. Nachteile bei Ersatzstoffen zu Blei bei weitem aus.
Es gibt keine Angeltechnik Feedern, Stippen, Spinning, usw die durch den Einsatz von Ersatzmaterialien Tungsten, Zink, usw. nicht mehr ausgeübt werden könnte oder erhebliche Nachteile hätte.
Die deutschen Hersteller von Angelgerät sind gut aufgestellt und bieten Ersatzprodukte an, die leider nicht überall erhältlich sind.
Bitte keinen Textbaustein, wir warten auf die Mindeststandards der EU-Kommission. Eigenständige Ideen und Vorschläge bitte, wie der Eintrag von Angelblei reduziert wird.
Sehr geehrter Herr R.,
natürlich ist das Verbringen von Blei in die Umwelt abzulehnen. Es gehört, auch in Form von Gewichten, dort nicht hin. Ich muss anmerken, dass das Thema nach meiner Recherche bisher allerdings erst an einer Stelle in Hamburg Erwähnung gefunden hat. Im Jahr 2019 wurde eine Neuregelung des Fischerei- und Angelgesetzes durch die Bürgerschaft beschlossen. In diesem Zusammenhang gab es bei der Verbändebeteiligung von einem Verband (Verein Schlickfall e.V.) den Wunsch, die Verwendung von Blei beim Angeln unbedingt zu verbieten. Der Wunsch wurde von der zuständigen Behörde abgelehnt und fand keine Aufnahme in das neue Fischerei- und Angelgesetz. Die Behörde hatte in ihrer Antwort auf die Stellungnahmen der Verbände auch auf fehlende fachgerechte Alternativen verwiesen. Dies zur Vorrede, um schon fast an das Ende meiner Antwort zu kommen.
Die Bürgerschaft hat sich seitdem nicht mehr mit dem Gesetz befasst und dementsprechend gibt es auch meinerseits keine Überlegungen zur Durchsetzung einer noch nicht beschlossenen EU-Verordnung und deren Umsetzung in Bundes- oder Landesgesetzgebung. Ich gehe davon aus, dass eine entsprechende Behandlung nach der Umsetzung zwangsläufig in die Angelscheinprüfung mit aufgenommen wird und eine Sanktionierung bei Missachtung der dann neuen Bestimmung erfolgen wird. Darüber hinaus halte ich derzeit weitere Regelungen für nicht notwendig. Natürlich werden wir die Umsetzung der EU-Verordnung durch den Senat und die Regierungskoalition kritisch begleiten, werden aber, schon aus Ressourcengründen, auf den Umsetzungsvorschlag der Regierungskoalition warten, da der parlamentarischen Tradition in Hamburg entsprechend alle Vorschläge der Opposition grundsätzlich abgelehnt werden.
Ich hoffe, Ihnen zumindest eine textbausteinfreie Antwort gegeben zu haben, auch wenn ich Ihnen keine fertigen Lösungen zu der noch nicht verabschiedeten EU-Verordnung bieten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Jersch
