Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

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Stephan Pilsinger
CSU
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Frage von Oliver M. •

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Sehr geehrter Herr Pilsinger,

ich selbst bin von einer Eltern-Kind-Entfremdung betroffener Vater, bei dem ich durch Diskriminierung gegen die veraltete Denk- und Vorgehensweise, dass nur eine Mutter für ein Kind wichtig sei, konfrontiert werde.

Dass diese psychische Gewalt Gift für Kinder ist, sollte jedem Klar sein. Mehr als 1300 Studien und Forschungsergebnissen waren in vielen Ländern Anlass, entschieden gegen Eltern-Kind-Entfremdung vorzugehen, und setzen so die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 18 „Kinder haben das Recht, von beiden Eltern erzogen zu werden“) erfolgreich um. Auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als psychischen Missbrauch an Kindern anerkannt.

Aus meiner Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass deutsche Behörden den Missbrauch meiner Tochter jedoch dulden, ja sogar den Konflikt fördern.

Warum schweigen die Parteien zu diesem Missstand? Weshalb wird der Kampf gegen Diskriminierung, das Kinder betrifft, nicht vorangetrieben?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Thematik der Eltern-Kind-Entfremdung.

Auch ich erachte diese Problematik als hoch gefährlich für das psychische Wohl der Kinder. Durch die Eltern-Kind-Entfremdung können schwere und vor allem bleibende Schäden an der psychischen Gesundheit entstehen. Daher gilt es, den Kindesschutz vorne an zu stellen und Maßnahmen zu schaffen, die der Entfremdung vorbeugen.

Zunächst geht es vor allem darum, das Bewusstsein bei beiden Elternteilen zu schaffen, dass bereits die Trennung eine hohe psychische Belastung für das Kind darstellt. Meines Erachtens sollte deshalb schon sehr früh im Trennungs- bzw. Scheidungsprozess ein für die Kinder begleitendes Angebot geschaffen werden. Hierfür könnten Stellen im Jugendamt oder bei den Familiengerichten auf die Prävention ausgerichtet werden, um einer drohenden Entfremdung durch das aufmerksame Bewusstsein der therapeutischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter früh entgegen zu wirken.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend behandelt die von Ihnen angesprochene Thematik der Prävention und des Schutzes von psychischem Missbrauch durch eine Eltern-Kind-Entfremdung. Da ich dem Ausschuss seit dieser Legislaturperiode nicht mehr angehöre, bitte ich Sie, sich bezüglich gesetzlicher Änderungen an die Mitglieder des Familienausschusses zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Pilsinger, MdB

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