Frage von Karl-Heinz G. • 05.02.2015 (...) Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Überdies ist schon seit längerer Zeit erwiesen, daß die Ergebnisse der tierquälerischen Versuche keinesfalls auf den Menschen übertragbar sind und gefährliche Konsequenzen nach sich ziehen können. (...) Antwort ausstehend von Stephanie Böhning PIRATEN Hamburg Wahl 2015Verbraucherschutz Teilen