Frage an Susanna Tausendfreund bezüglich Gesundheit

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Susanna Tausendfreund
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Robert P. •

Frage an Susanna Tausendfreund von Robert P. bezüglich Gesundheit

BfS u. Bundesumweltminister teilen als Ergebnis des DMF mit: "keine Hinweise auf schädigende Wirkung von Handynutzung u.Funkmasten bei Einhaltung der Grenzwerte". Gleichzeitig aber: "Nicht geklärt werden konnte, ob Mobilfunk für Kinder oder bei mehr als 10-jähriger Nutzung gefährlich ist".

1. Öffentliche Stellen (Europäische Umweltagentur, Bundesministerium für Gesundheit, Landesamt für Umweltschutz etc.) warnen vor Mobilfunkstrahlung oder raten vorbeugend zur Vorsicht. Ergebnisse von Studien unabhängiger Wissenschaftler deuten zunehmend auf gesundheitliche Beeinträchtigungen und erhöhte Krebsgefahr hin.

Was wollen Sie tun, um die Gesundheit der Bürger in Ihrem Wahlkreis zu schützen?

Wie wollen Sie Einfluss nehmen insbesondere auf folgende Ziele:

1. Bessere und intensivere Aufklärung und Information der Bevölkerung über die Gefahren des Mobilfunks und bezüglich der Vorsorge beim Mobilfunk

2. Verbot der Handywerbung, die sich aggressiv an Kinder und Jugendliche wendet

3. Genehmigunspflicht für alle Mobilfunksendeanlagen, Verbot von Anlagen im Umfeld von sensiblen Bereichen (Kindergärten, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern, reinen Wohngebieten)

4. Verbot des Betriebes von Mobilfunksendeanlagen und anderen Funktechnologien in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Räumen für öffentliche Veranstaltungen?

5. amtliche medizinische, technische und biologische Untersuchungen und Studien sowie Einschaltung der Gesundheitsämter bei Häufungen von Krankheits- und Todesfällen - ggfs. Abschaltung der Technologie

6. Förderung einer industrieunabhängigen Forschung und Berücksichtigung der Erkenntnisse aus deren wissenschaftlichen Studien über die Auswirkung der Funktechnologien auf die Gesundheit von Menschen, Tieren, auf die Natur und bezogen auf die Weiterentwicklung schonender ungefährlicher Funktechnologien

7. Reduzierung der gesetzlichen Grenzwerte und Neufestsetzung unter Berücksichtigung nachgewiesener biologischer Wirkungen

Vielen Dank ür Ihre Antworten.

Robert Peters

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Peters,

zu 1. und 7. Zunächst sollten die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung und für die schnurlosen Telefone seitens des Bundes gesenkt werden. Für diese Forderung benötige ich nicht den Nachweis der gesundheitlich negativen Auswirkungen, es reicht mir aus Vorsorgegründen die Möglichkeit einer Gefahr für die Gesundheit, zumal es eine Reihe von Menschen gibt, die besonders sensibel auf die Strahlenbelastung reagieren. Technisch ist der Empfang auch bei deutlich niedrigeren Werten zu gewährleisten. Aufklärungsarbeit tut ebenfalls not. Vorsorge können die Städte und Gemeinden auch bei unveränderten Grenzwerten insoweit betreiben, dass sie wohnortferne Standorte für die Masten ausweisen und diese in den Wohngebieten gleichzeitig ausschließen.

zu 2. Wenn die Grenzwerte niedriger wären, hätte ich kein sehr großes Problem damit, dass auch Kinder und Jugendliche über ein Handy verfügen. Manches Mal ist das auch eine Beruhigung für die Eltern und die Realitäten lassen sich schon heute nicht mehr zurückdrehen, d.h. die Kinder und Jugendlichen lassen sich das Handy nicht mehr verbieten. Problematisch ist die Schuldenfalle, in die sich Kinder und Jugendliche mit der Telefonitis, angeregt durch die aggressive Werbung, häufig hineintreiben lassen. Hier muss Aufklärungsarbeit geleistet werden.

zu 3. In meiner Landtagszeit (1998-2003) haben wir Anträge gestellt, dass auch die bis zu 10 Meter hohen Masten (gerechnet ab dem Dach auf dem sie stehen) genehmigungspflichtig werden. Diese Anträge, die in regelmäßigen Abständen erneut gestellt wurden, sind von CSU und SPD immer wieder abgelehnt worden. Natürlich sollten alle Masten einer Genehmigungspflicht unterworfen werden, schon allein, damit das Vorhaben rechtzeitig öffentlich bekannt wird. Wenn allerdings die Gemeinden, wie oben geschildert keine planungsrechtlichen Vorgaben machen, lässt sich ein Mast, auch wenn er genehmigungspflichtig ist, nicht ohne weiteres verhindern.

zu 4. Den Empfang in öffentlichen Verkehrsmitteln auszuschließen ist wegen der Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung sehr schwierig. Was ist z.B., wenn die Polizei wegen Übergriffen gerufen werden muss. In Veranstaltungen kann man den Empfang schon wegen der Störungen durch die Klingeltöne gerne abschirmen. Aber auch hier hängt alles an den Grenzwerten. Wenn diese deutlich niedriger wären, wäre auch die gesundheitliche Belastung geringer.

zu 5. und 6. Die Abschaltung der Handytechnologie ist gesellschaftlich nicht mehr durchsetzbar. Der Schlüssel liegt in der Entwicklung ungefährlicher Funktechnologien sowohl für die Handys als auch für die DECT-Telefone, die vielfach eine höhere Strahlenbelastung darstellen, es sei denn, man ist direkt von einem nahe stehenden Mobilfunkmasten betroffen. Die von Ihnen geforderte unabhängige Forschung unterstütze ich.

Mit freundlichen Grüßen

Susanna Tausendfreund
Direktkandidatin München-Land Süd
Liste 3, Platz 5