Welchen Grund gibt es für die Ablehnung von 2 Zwischenfragen von Abgeordneten der AfD während ihrer jüngsten Rede im Landtag ?
Sehr geehrter Herr Küntzel,
sie haben in ihrem kürzlichen Beitrag im Thüringer Landtag die Meinung der BSW-Fraktion bzw. Ihre persönliche Meinung zu der von der AfD-Fraktion beantragten Thematik Schutz des AfD-Parteitages vor rechtswidrigen Blockaden vorgetragen.
Während der Rede wurden von der Tagungsleitung 2 mal Zwischenfragen von AfD-Abgeordneten angefragt, deren Beantwortung sie abgelehnt haben. Lehnen sie die Beantwortung von Zwischenfragen von AfD-Abgeordneten grundsätzlich ab z.B. aufgrund eines entsprechenden Konsens in der BSW-Fraktion, oder bezog sich diese Ablehnung tatsächlich lediglich ausschließlich auf das aktuelle Thema und diese Debatte ?
Ich habe gelegentlich solche Parlamentsdebatten verfolgt in denen durchaus Zwischenfragen beantwortet wurden. In letzter Zeit fiel mir auf, das speziell Zwischenfragen von Abgeordneten der AfD-Fraktion abgelehnt werden, was man als parlamentarische Ausgrenzung, nicht im Sinne des BSW, verstehen könnte, wenn es dazu Absprachen gibt.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Nein, in der BSW-Fraktion gibt es keine Vereinbarung, Regel oder Absprache, Zwischenfragen von Abgeordneten der AfD grundsätzlich nicht zuzulassen. Ob eine Zwischenfrage angenommen wird oder nicht, entscheidet jeder Abgeordnete für seine eigenen Redebeiträge selbst.
In der von Ihnen angesprochenen Debatte habe ich mich entschieden, die beiden Zwischenfragen nicht zuzulassen. Diese Entscheidung bezog sich ausschließlich auf diese konkrete Rede und das behandelte Thema. Ich wollte meine Argumentation ohne Unterbrechung zu Ende führen und die mir zur Verfügung stehende Redezeit vollständig für meinen Redebeitrag nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Küntzel
