Plant Sie, dass die Reform der NÄ/PÄ, sowie die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Kostenübernahme für trans Personen gleichzeitig verabschiedet werden?

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Frage von Jasmin L. •

Plant Sie, dass die Reform der NÄ/PÄ, sowie die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Kostenübernahme für trans Personen gleichzeitig verabschiedet werden?

Sehr geehrter Herr Lehmann,

eine gleichzeitige Reform könnte die Reform der Namens- und Personenstandsänderung verzögern, da die Gesundheitsreform vorraussichtlich länger dauern wird (siehe z.B. hier: https://www.queer.de/detail.php?article_id=40635).
Ich interprätiere Ihre Aussage zur Abschaffung des TSG in dem taz Interview (https://taz.de/!5827363/) so, dass Sie davon ausgehen, dass eine Reform die nur die NÄ/PÄ neuregelt, dazu führen könnte, dass trans Personen keinen Ansrpruch auf Kostenübernahme von Transitionsbehandlungen mehr haben.
Hier noch eine kurze Erklärung der historischen Entwicklung: Das TSG ist 1981 in Kraft getreten. Ein Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme ergibt sich aber erst aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.08.1987. Den Rechtsanspruch begründet das BSG aber nicht über das TSG sondern ausschließlich über die Reichsversicherungsordnung (der Vorläufer des Sozialgesetzbuches).

Mit freundlichen Grüßen
Jasmin L.

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Sehr geehrte Frau L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Januar. Bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihnen zu antworten.

Wir Grüne haben stets betont, dass wir mit der Abschaffung des Transsexuellengesetzes und der Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes selbstverständlich auch den Anspruch auf Leistungen der Krankenkassen zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen gesetzlich besser regeln müssen. Ich betone deshalb nochmals meine Aussage aus dem taz-Interview, dass wir bei der Streichung des TSGs und der Überführung ins Selbstbestimmungsgesetz darauf achten müssen, dass der Anspruch auf Gesundheitsleistungen nicht einfach entfällt, sondern vielmehr weiterhin sichergestellt und verbessert wird.

Wir planen bis Sommer die Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz vorzulegen. Selbstverständlich werden wir uns dabei auch mit der Frage des Anspruchs auf Kostenübernahme von Gesundheitsleistungen beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann MdB

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