Frage an Thomas Deicke bezüglich Familie

Thomas Deicke
FDP
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Frage von Ralf P. •

Frage an Thomas Deicke von Ralf P. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Deicke !

Da Sie zur Bundestagswahl 2005 in meinem Wahlkreis kandidieren, möchte ich Sie bitten, zu folgenden Sachverhalten Stellung zu nehmen:

Das deutsche Familienrecht geht nach dem Kindschaftsreformgesetz von 1998 davon aus, dass die gemeinsame elterliche Sorge auch nach einer Trennung der Eltern aufrechtzuerhalten ist und diese sich zum Wohle des Kindes einigen müssen.

In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass eine Konsensverweigerung der Mutter sogar noch belohnt und ihr - zum Nachteil des Vaters und des Kindes - die alleinige elterliche Sorge übertragen wird. Selbst wiederholte oder anhaltende Umgangsboykotte, wenn nicht gar Kindesentziehungen ins In- und Ausland, bleiben i.d.R. frei von Sanktionen, sofern sie von der Kindesmutter praktiziert werden, während es dem Vater im Rahmen seiner Wohlverhaltenspflicht mitunter sogar angelastet wird, rechtliche Mittel gegen die Rechtsverletzungen der Mutter geltend gemacht zu haben.

Die fundamentalsten Natur- und Grundrechte (Art. 6,2 GG) des Vaters, aber auch des Kindes in seinem Recht auf einen Vater bleiben so auf der Strecke, während sich die Gleichheitsformel des Art. 3,2 GG auf eine Orwell’sche Systematik reduziert:

All parents are equal.
But some parents are more equal.

Wird sich daran in Zukunft etwas ändern ?

Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Pätzold

Antwort ausstehend von Thomas Deicke
FDP