Frage an Thomas Goppel bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Thomas Goppel
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Frage an Thomas Goppel von Wolfram M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sind Sie für Schutz für Anlieger vor Verkehrslärm oder halten Sie die Grenzwerte tags 64 Dezibel (A), nachts 54 Dezibel (A) für angemessen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meier-Stuckenberger,

selbstverständlich gehört der Schutz von Straßenanliegern vor Verkehrslärm zu den Aufgaben der Politik. Zwei Elemente sind dafür von besonderer Bedeutung: Bundesweit festzusetzende Emissionsgrenzen und die kommunal ansetzende Infrastruktur-, Stadtentwicklungs- und Verkehrsplanung.

Was die Festsetzung der Grenzwerte für den Verkehrslärm angeht, ist es der Bundesgesetzgeber, der die Grenzwerte für den Tag und die Nacht festgeschrieben hat und für bisher nicht korrekturpflichtig hält. Angesichts der Tatsache, dass auf diesem Sektor ein sozialdemokratischer Bundesminister namens Sigmar Gabriel die gesetzliche Fortschreibung zu verantworten hat, nehme ich an, dass es für die Obergrenzen einen gesellschaftlichen Konsens gibt, der ohne augenblicklichen Handlungszwang bleiben darf. Die angegebenen 64 bzw. 54 Dezibel (A) rechnen sich nach Stundenmittelwerten, die in den Spitzen zwar auch Überhöhungen enthalten, insgesamt aber den Experten aus der Wissenschaft ausreichend erscheinen. Wenn dieser Kenntnisstand durch Forschungsergebnisse in Abrede gestellt wird, gehöre ich zu den Parlamentariern, die sich der nötigen Anpassung nicht verschließen – in Abgleichung mit der Fachwelt.

Mit freundlichem Gruß
Gez. Dr. Thomas Goppel, MdL